Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Widmung einer Straßenfläche im Ortsteil Eckart/Rettenbeck; betroffene Fl.Nrn.: 299/3, 299/4 und 367, Gem. Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 24.07.2017 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Betroffene Grundstücke bzw. Teilflächen:
Fl.Nr. 367, Gem. Hausham, Eigentümer: Sebastian Brenner, Rettenbeck 25
Anbindung von der Durchfahrt durch das Grundstück Ostner bis zur Einfahrt in das Grundstück Schreinerei Eham. Grundsätzlich entlang der Ostseite des Grundstücks Fl.Nr. 299/3, Gem. Hausham, in einem Ausmaß von 3,00 m.
Zusätzlich soll das Grundstück Fl.Nr. 367/2, Gem. Hausham, mit einer Breite von 6,00 m für die Einfahrt und gleich anschließend mit der Breite von den zwei nördlichen Stellplätzen an der öffentlichen Straße liegen.
Fl.Nr. 299/4, Gem. Hausham, Eigentümer: Gemeinde Hausham
Das gesamte vermessene Grundstück.
Der Straßenbereich soll als Ortsstraße gewidmet werden. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham.
Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0