Bayerisches Straßen- und Wegegesetz; Widmung einer Straßenfläche im Ortsteil Eckart/Rettenbeck; betroffene Fl.Nrn.: 299/3, 299/4 und 367, Gem. Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Seit Jahren gibt es vor allem baurechtliche Probleme wegen der fehlenden Widmung im Bereich Rettenbeck/Eckart. Jetzt besteht Einverständnis mit den betroffenen Grundstückseigentümer zumindest Teilflächen zu widmen.

Betroffene Grundstücke bzw. Teilflächen:

Fl.Nr. 299/3, Gem. Hausham, Eigentümer: Hans Ostner, Eckart 25 a

Durchfahrt durch das Grundstück ab dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 299/4, Gem. Hausham, bis zum Grundstück Fl.Nr. 367, Gem. Hausham.

Fl.Nr. 367, Gem. Hausham, Eigentümer: Sebastian Brenner, Rettenbeck 25

Anbindung von der Durchfahrt durch das Grundstück Ostner bis zur Einfahrt in das Grundstück Schreinerei Eham. Grundsätzlich entlang der Ostseite des Grundstücks Fl.Nr. 299/3, Gem. Hausham, in einem Ausmaß von 3,00 m.
Zusätzlich soll das Grundstück Fl.Nr. 367/2, Gem. Hausham, mit einer Breite von 6,00 m für die Einfahrt und gleich anschließend mit der Breite von den zwei nördlichen Stellplätzen an der öffentlichen Straße liegen.

Fl.Nr. 299/4, Gem. Hausham, Eigentümer: Gemeinde Hausham

Das gesamte vermessene Grundstück.


Der Straßenbereich soll als Ortsstraße gewidmet werden. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück der Straße zum Anwesen Rettenbeck 25 als Ortsstraße (Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham) zu widmen. Die Widmung erfolgt entsprechend dem  in der Anlage beigefügten Lageplan.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück der Straße zum Anwesen Rettenbeck 25 als Ortsstraße (Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Hausham) zu widmen. Die Widmung erfolgt entsprechend dem  in der Anlage beigefügten Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:34 Uhr