Soziale Stadt; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise; Bolzplatz , Fußgängersteg; Ortsentwicklungskonzept für das Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Nach mehreren Gesprächen mit dem Vertreter der WBG sowie der zuständigen Stelle bei der Regierung von Oberbayern kann das derzeitige Ergebnis wie folgt dargestellt werden:

Der Kinderspielplatz im Bereich der Auerbergstraße/Nagelbachstraße wurde bereits weitestgehend fertiggestellt. Der Platz unterteilt sich in einen Bereich für jüngere Kinder und etwas ältere Kinder.

Das Bushäuschen wurde bereits bestellt und wird in den nächsten Wochen aufgestellt. Wir haben entsprechende Zuschüsse von der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern erhalten.

Darüber hinaus verfolgen wir seit einigen Monaten das Konzept zur Errichtung eines Bolzplatzes auf der am westlichen Ufer des Nagelbachs befindlichen landwirtschaftlichen Fläche.

Erste Kostenschätzungen führten jedoch zu ganz erheblichen Beträgen. Es standen Kosten in einer Größenordnung von € 250.000,-- im Raum.

Diese Kosten stünden außer jedem Verhältnis.

Dennoch sind wir bemüht, das Konzept für einen Bolzplatz zu verwirklichen. Dies gelang nun auch:

Uns liegen mehrere Angebote vor, die zu voraussichtlichen Gesamtkosten für einen etwas kleineren Bolzplatz (30 x 15 Meter) in einer Größenordnung von € 60.000,-- führen.

Konzept ist dabei Folgendes:

Es soll erreicht werden, dass zwischen dem Kinderspielplatz und dem Bolzplatz eine Verbindung entsteht. Diese wird über einen Fußgänger-Holzsteg geschaffen, der den Nagelbach überquert. Dieser überdachte Steg ist auch dazu geeignet, dass man sich dort aufhalten kann. Der Steg führt dann zu dem Bereich des Bolzplatzes mit oben aufgeführten Ausmaßen von 30 x 15 Meter.

Letztlich müssen also Zimmererarbeiten durchgeführt werden und Tiefbauarbeiten im Bereich des Bolzplatzes.

Darüber hinaus ist noch vorgesehen, dass im Bereich des Bolzplatzes auch Sitzmöglichkeiten für Zuschauer geschaffen werden.

Entsprechend den Vorgaben der Förderstelle werden wir für beide Gewerke jeweils drei Angebote einholen. Bis zum Sitzungstermin am 24.07.2017 werden aber noch nicht sämtliche Angebote vorliegen.

Es wird daher angeregt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern. Mit diesen wurden bereits einige Vorgespräche geführt, jedoch konnten wir bislang noch nicht genau definieren, welche Grundstücksveränderungen notwendig sind. Dies ist uns nun möglich, sobald die konkreten weiteren Angebote vorliegen. Die Grundstückseigentümer haben aber bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie mit dem Abschluss eines Pachtvertrages für die Fläche, auf welcher sich der Bolzplatz befindet, einverstanden sind.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass derzeit das ursprüngliche Konzept zur Errichtung eines freien Platzes mit einem „Kümmerer“ nicht weiterverfolgt werden sollte. Dies ergab vor allem die Umfrage des Herrn Gemeinderat Klante.

Darüber hinaus standen umfangreiche Arbeiten zur Schaffung neuer Stellplätze im Raum. Diese Arbeiten würden jedoch Kosten im sechsstelligen Bereich verursachen. Nach unserer Auffassung ist es zunächst wichtig, den Bolzplatz fertigzustellen. Sodann wäre ein Bereich geschaffen, der zum Aufenthalt dient und der vor allem für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit schafft, sich im Freien aufzuhalten und sich dort zu treffen.

Desweiteren konnte für alle, die auf den Bus warten müssen, eine Unterstellmöglichkeit geschaffen werden.

Nach reiflicher Überlegung und auf der Grundlage der Gespräche mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Regierung von Oberbayern stellt sich aber die Frage, ob wir das Projekt „Soziale Stadt“ gänzlich beenden sollten.

Es ergibt sich nämlich eine weitere Möglichkeit die dazu führt, dass Förderungen aus dementsprechenden Mitteln des Freistaats Bayern gewährt werden können:

Es wird vorgeschlagen, dass ein Ortsentwicklungskonzept erstellt wird.

Gegenstand wäre dabei, zunächst eine Bestandsanalyse vorzunehmen. Sodann könnte durch eine „Zukunftswerkstatt“ eine umfangreiche Bürgerbeteiligung erfolgen. Diese könnte beispielsweise in einzelne Bereiche (Verkehr, soziale Einrichtungen, Kindergärten/Schulen, Spielplätze, Sportplätze, Wohnen und Gewerbe, Förderturm und Schaffung eines neuen Bergbaumuseums, Entwicklung einer „Ortsmitte“, kulturelles Zentrum, u.a.) unterteilt werden.

Wir schlagen daher vor, dass wir zunächst das Angebot eines Stadtentwicklers einholen um die Planungskosten definieren zu können.

Uns ist die Einschätzung des Gemeinderats wichtig dahingehend, ob ein solches Konzept erarbeitet werden soll. Wie dargelegt befürworten wir dies vor allem aufgrund der Chancen, die sich im Zusammenhang mit einer Bürgerbeteiligung ergeben. Letztlich geht es sodann nicht um Maßnahmen, die in den nächsten Monaten durchgeführt werden sondern darum, wie sich die Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten entwickeln kann und entwickeln sollte.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks Bolzplatz (Hoch- und Tiefbaumaßnahmen) das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben.



Beschlussvorschlag 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ ein Ortsentwicklungskonzept in Auftrag zu geben. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt zur Ortsentwicklung über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu verfolgen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister ermächtigt wird, hinsichtlich jeden Gewerks (Hoch- und Tiefbau) das günstigste Angebot anzunehmen bzw. die entsprechenden Arbeiten in Auftrag zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programmes „Soziale Stadt“ ein Ortsentwicklungskonzept in Auftrag zu geben. Desweiteren wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt zur Ortsentwicklung über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ zu verfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Datenstand vom 14.02.2020 08:34 Uhr