Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre; Bauantrag zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte; Grundstück: Flur-Nr. 1169/16, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstraße 8 Bauherr: Max Fendl, Haus in Holz GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1169/16 zwei Gebäude zu errichten.
Das Haus Nord entlang der Oberen Tiefenbachstraße hat eine Länge von 26,00 m und eine Breite von 14 m, Firstrichtung Ost-West, Firsthöhe 10,44 m, Wandhöhe 7,9 0 m, Dachneigung 20°.
Geplant sind im Erdgeschoss ein Bistro und 2 Ladeneinheiten, im Obergeschoss 4 Büroeinheiten und im Dachgeschoss ein Veranstaltungsraum.
Im Haus Süd mit einer Firsthöhe von 11,44 m und einer Wandhöhe von 7,70 m bzw. 8,63 m sind auf einer Fläche von 533 m² eine Tiefgarage sowie die Zimmereiwerkstatt untergebracht. Im nördlichen Anbau mit 15,54 m x 8,25 m sind 2 Ladeneinheiten im Erdgeschoss sowie Büroeinheiten im Ober- und Dachgeschoss vorgesehen.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Gewerbegebiet.
Die Gemeinde Hausham hat am 05.12.2016 eine Satzung über die Festsetzung einer Veränderungssperre für dieses Grundstück erlassen sowie den Beschluss, einen Bebauungsplan für dieses Grundstück aufzustellen, der den westlichen Planbereich als Sondergebiet Einzelhandel und den östlichen Planbereich als Gewerbegebiet ausweist. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen) dürfen aufgrund der Veränderungssperre nicht durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, d.h. wenn das Bauvorhaben den beabsichtigten Planungen der Gemeinde und den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan sieht für den östlichen Planbereich die Ausweisung als Gewerbegebiet vor. Gemäß § 8 BauNVO gehören zu den das Gewerbegebiet prägenden Elementen nicht nur das produzierende und verarbeitende Gewerbe und Handwerksbetriebe sondern auch Geschäfts- und Bürogebäude ebenso wie Schank- und Speisewirtschaften. Die Errichtung und Nutzung der beiden Gebäude widerspricht damit nicht dem Sinn und Zweck des geplanten Bebauungsplanes.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Zimmereigebäudes mit Ladeneinheiten und Tiefgarage (Haus Süd) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Beschluss 2
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Gaststätte (Haus Nord) gemäß den vorgelegten Plänen und stimmt der Genehmigung der Ausnahme von der Veränderungssperre durch das Landratsamt Miesbach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2017 09:54 Uhr