Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2017 den Entwurf für diesen Bebauungsplan gebilligt. Das Auslegungsverfahren wurde vom 18.07.2016 – 19.08.2016 durchgeführt. In diesem Verfahren wurde die nicht gesicherte straßenmäßige Erschließung gerügt. Ein Satzungsbeschluss konnte deshalb nicht erfolgen.
In der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2017 wurde ein Teilstück der Straße „Abzweigung St 2076 in Richtung Anwesen Rettenbeck 25“ bis zum Anwesen Eckart 26, Flur-Nr. 279/0, als Ortsstraße gewidmet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 „Eckart“ ist somit ordnungsgemäß erschlossen.
Die damit verbundene Änderung des Bebauungsplanes bedingte eine erneute Auslegung.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 13.09.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 13.09.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.09.2017
Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 21.08.2017
Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 11.09.2017
Lediglich von der Unteren Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Miesbach wurde eine fachliche Information bzgl. der Anlage von Stellplätzen gegeben; die anderen Fachbehörden des Landratsamtes Miesbach haben erklärt, keine Äußerung abzugeben bzw. keine Bedenken geäußert.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit.