Errichtung von Carports an der Brentenstraße; Grundstück Flur-Nr. 1353/147, Gemarkung Hausham, BRK, Bergwacht, Gemeinde Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bergwacht Hausham und das Bayerische Rote Kreuz planen die Errichtung eines Carports für spezielle Einsatzfahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeinde Hausham, Flur-Nr. 1353/147.
Das Grundstück bleibt im Eigentum der Gemeinde Hausham und könnte im Wege der Gestattung der Bergwacht und dem Bayerischen Roten Kreuz zur Verfügung gestellt werden. Sowohl mit der Bergwacht als auch mit dem Bayerischen Roten Kreuz ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.

Die Carportanlage soll auf dem Parkplatz entlang der östlichen Grenze des Lebenshilfe-Grundstückes platziert werden. Zwischen den Garagenbauten der Bergwacht  und dem BRK kann ein Carport für 2 Stellplätze entstehen, der dann der Gemeinde Hausham zur Verfügung steht.
Die Carportanlage ist insgesamt 25,88 m lang, 6 m breit, Wandhöhe 4,20 m, Satteldach mit 20°. Da das Gebäude nur 0,80 m von der Grundstücksgrenze zur Lebenshilfe entfernt platziert werden kann, liegen die Abstandsflächen auf dem Grundstück der Lebenshilfe. Eine Abstandsflächen-übernahme wurde von der Lebenshilfe in Aussicht gestellt.

Das Baugrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Bergwerksgelände und in unmittelbarer
(ca. 20 m) Nähe des König-Ludwig-Schachts.
Die E.ON SE als Rechtsnachfolgerin der Oberbayrischen Aktiengesellschaft für Kohlenbergbau und Eigentümerin der Tagesöffnungen empfiehlt, zur Klärung der Untergrundverhältnisse Probebohrungen bis ca. 25 m unter Oberkante der flözführenden Schichten, d.h. mind. ca. 80 m, durch ein Fachbüro vorzunehmen, geschätzte Kosten ca. 20.000,00 Euro.
Aus den beim Bergamt Südbayern befindlichen Unterlagen geht hervor, dass in dem umgebenden Bereich Bergbau in einer Teufe von ca. 80 – 150 m stattgefunden hat, im direkten Plangebiet wohl aber kein Flözabbau erfolgte. Einwirkungen auf die Tagesoberfläche sind nach Einschätzung des Bergamt Südbayerns nicht mehr zu erwarten, doch sollte das Vorhandensein des Bergbaus Berücksichtigung finden und in die statische Berechnung einfließen.
Das Ingenieurbüro für Bau- und Tragwerksplanung Haager und Eham hält unter Bezugnahme auf die vorliegenden Unterlagen zusätzliche Bohrungen und Baugrundaufschlüsse aufgrund der geringen Gebäudelasten für nicht erforderlich. Das Ingenieurbüro empfiehlt, als Gründung keine Streifenfundamente, sondern eine durchgehende Stahlbeton-Bodenplatte, die auf einer ca. 50 cm dicken Schicht aus lagenweise verdichtetem Frostschutzkies liegt, auszuführen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Ingenieurbüros Eham unter dem Vorbehalt der Abstandsflächenübernahme durch die Lebenshilfe.

Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass das Einfahrtstor um ca. 40 cm erhöht wird. Das Gebäude soll langfristig für große Einsatzfahrzeuge geeignet sein. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen auch in vorstehendem Sinn zu erteilen.

Beschluss 2:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Bergwacht Hausham und dem Bayerischen Roten Kreuz einen Gestattungsvertrag zur Nutzung und Unterhaltung der Carportanlage zu schließen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen und der Empfehlung des Ingenieurbüros Eham unter dem Vorbehalt der Abstandsflächenübernahme durch die Lebenshilfe.

Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden, dass das Einfahrtstor um ca. 40 cm erhöht wird. Das Gebäude soll langfristig für große Einsatzfahrzeuge geeignet sein. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen auch in vorstehendem Sinn zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Bergwacht Hausham und dem Bayerischen Roten Kreuz einen Gestattungsvertrag zur Nutzung und Unterhaltung der Carportanlage zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2017 08:12 Uhr