Der Antragsteller beantragt, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, in Kasten 2 in Hausham, einen Balkon samt Treppenaufgang und Überdachung zu errichten.
Das Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als Gewerbegebiet festgesetzt.
Zu beachten ist noch, dass das gesamte Grundstück angrenzend an die Bahnanlage liegt. Eine Beteiligung der Bahn sowie der anderen angrenzenden Nachbarn hat nach den vorgelegten Unterlagen nicht erfolgt.
Der Balkon mit den Maßen von 3,00 m x 4,33 m soll stirnseitig an die Südseite errichtet werden. Integriert wird eine Stahl/Holz-Treppe mit einer lichten Breite von 0,80 m. Der gesamte Anbau erreicht somit eine Gesamtbreite von 5,13 m.
Die Höhe des gesamten Anbaus beträgt 6,15 m, wobei der Balkon mit einer lichten Höhe von
2,83 m mit einem leicht geneigten Dach von 8° abgedeckt wird, wodurch eine Befreiung von der Örtlichen Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 4) notwendig wäre.
Zu beachten ist noch, dass die Stahltreppe 60 cm über den Anbau hinausragt.
Gemäß der Gestaltungssatzung sind Vordächer über die Balkone reichen. Hierzu ist ebenfalls eine Befreiung von der Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 7) notwendig.
Der vorhandene Kanal darf durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht durchgeführt werden.