Bauantrag für den Anbau eines Balkones mit Treppenaufgang und Überdachung; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Hans Murnauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, in Kasten 2 in Hausham, einen Balkon samt Treppenaufgang und Überdachung zu errichten.
Das Grundstück, Fl.Nr. 1174/0 der Gemarkung Hausham, liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als Gewerbegebiet festgesetzt.

Zu beachten ist noch, dass das gesamte Grundstück angrenzend an die Bahnanlage liegt. Eine Beteiligung der Bahn sowie der anderen angrenzenden Nachbarn hat nach den vorgelegten Unterlagen nicht erfolgt.

Der Balkon mit den Maßen von 3,00 m x 4,33 m soll stirnseitig an die Südseite errichtet werden. Integriert wird eine Stahl/Holz-Treppe mit einer lichten Breite von 0,80 m. Der gesamte Anbau erreicht somit eine Gesamtbreite von 5,13 m.
Die Höhe des gesamten Anbaus beträgt 6,15 m, wobei der Balkon mit einer lichten Höhe von
2,83 m mit einem leicht geneigten Dach von 8° abgedeckt wird, wodurch eine Befreiung von der Örtlichen Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 4) notwendig wäre.
Zu beachten ist noch, dass die Stahltreppe 60 cm über den Anbau hinausragt.

Gemäß der Gestaltungssatzung sind Vordächer über die Balkone reichen. Hierzu ist ebenfalls eine Befreiung von der Gestaltungssatzung (§ 2 Abs. 7) notwendig.

Der vorhandene Kanal darf durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der örtlichen Gestaltungssatzung (Dachneigung 8°) zu.

                                                               Abstimmung         ______ . ______

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 7 der örtlichen Gestaltungssatzung (Balkone müssen unter dem Vordach liegen) zu.

                                                               Abstimmung         ______ . ______





Beschluss 3:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt dem vorgelegten Antrag auf Errichtung eines Balkons mit Treppenaufgang und Überdachung des Herrn Murnauer, Kasten 2, 83734 Hausham in der Fassung vom 25.04.2017 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung für den Anbau samt Außentreppe) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.


                                                               Abstimmung         ______ . ______

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 7 der örtlichen Gestaltungssatzung (Balkone müssen unter dem Vordach liegen) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr