Bauantrag zum Anbau eines Wohnhauses und zur Hoferweiterung;
Grundstück: Flur-Nr. 1490/0, Gemarkung Hausham, Hof 118
Bauherr: Franz Bernöcker
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte an den bestehenden Stadel (24,00 m x 9,50 m) einen Wirtschaftsteil mit den Maßen 9,50 m x 9,50 m und ein Wohnhaus mit den Maßen 14,76 m x 10,35 m anbauen. Das Gebäude ist damit insgesamt 48,26 m lang. Die Firsthöhe wird an das Bestandsgebäude angepasst und beträgt im Osten 7,97 m.
Im Erdgeschoss des Wohnhauses soll eine barrierefreie Wohnung entstehen, die Wohnung im Obergeschoss mit separatem Zugang soll als Ferienwohnung vermietet werden.
Die Bauunterlagen wurden im Vorfeld mit dem Landratsamt Miesbach besprochen und abgestimmt.
Das Anwesen liegt im Außenbereich, ausgewiesen im FNP als Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange (z.B. Flächen-nutzungsplan) nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Hier handelt es sich um die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes und den Einbau zusätzlicher Wohneinheiten.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen sofern die Privilegierung vorliegt.
Die geplanten Wohnungen müssen ebenfalls dem landwirtschaftlichen Zweck dienen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr