Antrag auf Vorbescheid für die Aufstockung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses; Grundstück: Flur-Nr. 715/9 , Gem. Hausham, Schlierachstr. 7 Bauherr: Christian Harb


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Harb beantragt eine Aufstockung am bestehenden Wohnhaus, Flur-Nr. 715/9, Schlierachstraße 7.

Dazu soll die Wandhöhe bzw. das Dach um 1,74 m erhöht und das Obergeschoss erweitert werden. Der bestehende außermittige First (Höhe 5,83 m) mit den unterschiedlichen Dachneigungen soll durch ein Satteldach mit mittigen First (Höhe 7,56 m) ersetz werden.

Nach der Aufstockung würde sich auf der Westseite eine Wandhöhe von 4,04 m und auf der Ostseite eine Wandhöhe von 5,07 m ergeben. Die beiden unterschiedlichen Wandhöhen kommen aufgrund der Höhenlage zustande.

Die Firsthöhen der umliegenden Gebäude betragen 6,60 m – 12,00 m.

Das Vorhaben liegt im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) in einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Durch die Aufstockung des Gebäudes fallen die Abstandsflächen teilweise auf die Nachbargrundstücke. Für diese Bereiche werden von den Nachbarn Abstandsflächenübernahmeerklärungen benötigt. Diese unterschriebenen Unterlagen werden nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne unter der Bedingung, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärungen nachgewiesen werden .

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne unter der Bedingung, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärungen nachgewiesen werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr