Tektur: Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Grundstück: Flur-Nr. 676/12, Gemarkung Hausham, Frühlingsstraße 16 Antragsteller: Sascha Privitera


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

In der Bauausschusssitzung vom 20.09.2016 wurde der Bauantrag von Herrn Privitera bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am 30.05.2017 reichte Herr Privitera eine Tektur für das geplante Bauvorhaben ein. In der Tektur ist die Grundfläche nahezu gleich wie in dem Erstantrag. Der vorgesetzte Anbau ist in der Tektur nicht mehr vorhanden.

Herr Privitera möchte im westlichen Bereich seines Grundstückes ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Das 1.777 m² gr oße Grundstück ist bereits mit einem Gebäude mit einer Grundfläche von 172 m² bebaut, der Neubau hat eine Grundfläche von insg. 197 m², die GRZ beträgt damit 0,21.

Der Hauptbaukörper hat eine Grundfläche von 13,00 m x 9,00 m (EG+OG). Die Garage hat eine Fläche von 11,30 m x 7,00 m.  
Die Firsthöhe des Hauptgebäudes beträgt 7,80 m (772,80 ü NN). Die Dachneigung beträgt 24°.
Die Hauseingangsüberdachung und der zusätzlichen Abstellraum haben ein Flachdach.

Ein Flachdach ist laut unserer Gestaltungssatzung nur ausnahmsweise zulässig, hierfür ist eine Abweichung nötig.

Nach den vorgelegten Unterlagen werden keine Geländeveränderungen vorgenommen, jedoch sind Abgrabungen bis zu 1,35 m nötig.

Die Abweichung wird wie folgt begründet:
Da hier ein Höhenversatz im Hang stattfindet, soll das Flachdach extensiv begrünt werden, damit es sich besser in die Landschaft einfügt. Die Eingangsseite besteht aus eine Glasfront, an dieser Stelle kann ein Sattel- oder Pultdach nicht errichten werden.

Die erforderlichen Stellplätze für 2 Wohneinheiten sind nachgewiesen durch eine Dreifachgarage und 2 offene Stellplätze.

Die erforderlichen Abstandsflächen werden vollständig auf dem eigenen Grundstück eingehalten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.
                                               Abstimmung ____:____        
Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des Flachdachs zu.
                                               Abstimmung ____:____        
                              

Beschlussvorschlag 3:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist.                        
                                                                               Abstimmung ____:____        

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. der Abgrabung zu.                        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 der örtlichen Gestaltungssatzung bzgl. des Flachdachs zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt gemäß den vorgelegten Unterlagen das gemeindliche Einvernehmen, sofern die Erschließung gesichert ist.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr