Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1047/2, Gemarkung Hausham, Tegernseer Straße 6b Antragsteller: Julia Jähne


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Frau Julia Jähne, Tegernseer Straße 6b, 83734 Hausham beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Einfamilienhaus hat die Maße von 11,50 m x 8,74 m, eine Dachneigung von 21°. Die Wandhöhe beträgt 5,995 m. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet ist jedoch eine Wandhöhe von 6,625 m sichtbar.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das gesamte Grundstück jedoch als „Fläche für Gärtnerei“ ausgewiesen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Miesbach, Herrn Pawlovsky fügt sich das Bauvorhaben in das Ortsbild ein. Die Gegensätzlichkeit zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist unbeachtlich.

Die gesamten Abstandsflächen kommen auf dem eigenen Grundstück zum Liegen. Die benötigten Stellplätze bei einer Wohneinheit (2 Stück) werden durch die zu errichtende Doppelgarage nachgewiesen.

Planungsrechtliche Bedenken bestehen von Seiten der Gemeinde Hausham nicht, jedoch ist zu beachten, dass das geplante Bauvorhaben im Gesamten im Überschwemmungsgebiet an der Schlierach liegt. Die Kartierung erfolgte im Sommer 2016 (Bekanntmachung der Verordnung am 06.07.2016). Für die Errichtung des Gebäudes gilt hier § 78 Abs. 1-3 WHG. Die zuständige Behörde kann die Errichtung einer baulichen Anlage nach § 78 Abs. 3 WHG genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben hochwasserangepasst ausgeführt wird. Die genaue Prüfung für die Errichtung des Einfamilienhauses im Überschwemmungsgebiet wird durch das Landratsamt Miesbach durchgeführt. Ortstermine zusammen mit der Bauherrin sowie dem beauftragten Architekten haben bereits stattgefunden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen und Pläne in der Fassung vom 08.06.2017.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen und Pläne in der Fassung vom 08.06.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr