Bauantrag zur Wohnhauserweiterung; Grundstück: Flur-Nr. 1190/23, Gem. Hausham, Wörnsmühlerstraße 4 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7 "Tiefenbach-Holz" Antragsteller: Wolfgang Busch


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Busch möchte sein bestehendes Wohnhaus in der Wörnsmühler Straße 4 (Fl.Nr. 1190/23 Gem. Hausham) durch einen Anbau im Obergeschoß erweitern.
Der Bereich unter dem Anbau soll im Anschluss der bestehenden Doppelgarage aufgeständert als Überdachung dienen. Der daraus resultierende Stellplatz wird durch den Anbau im 1. OG überdacht.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ in einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Wohngebäude liegt in der 25. Änderung und wurde 2013 genehmigt. Durch den beantragten Anbau wird das vorhandene Baufenster um 32,9825 m² (3,95 m x 8,35 m) im OG erweitert. Eine Änderung der bereits bestehenden Doppelgarage findet nicht statt.

Die Dachneigung zwischen Hauptgebäude und Anbau wird konform ausgeführt. Der Anbau des Obergeschosses wird mit mittigem First dem Hauptgebäude angepasst.

Durch den beantragten Anbau wird die in der 25. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach –Nord“ festgesetzte Baugrenze zur Wörnsmühler Straße um 3,95 überschritten. Die erforderlichen Abstandsflächen erhöhen sich somit um den geplanten Anbau, können aber vernachlässigt werden; nachgewiesen werden diese auf der Wörnsmühler Straße.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom Juni 2017.
Die erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung des Baufensters für das Wohngebäude wegen der Erweiterung  im 1. OG wird erteilt. Die erforderliche Abstandsflächenerhöhung erfolgt auf der Wörnsmühler Straße und wird von Seiten der Gemeinde Hausham als unproblematisch angesehen.

                                       Abstimmung:                                ________ : ________


Beschlussvorschlag 2:


Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt, falls erforderlich, einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ bzgl. der Änderung der Baugrenze auf Fl.Nr. 1190/23 der Gemarkung Hausham, Wörnsmühler Straße 4 (BV Busch) zu.
Die gesamten Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ durchzuführen.


                                       Abstimmung:                                _________ : ________

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund des vorliegenden Planes in der Fassung vom Juni 2017.
Die erforderliche Befreiung bzgl. der Überschreitung des Baufensters für das Wohngebäude wegen der Erweiterung  im 1. OG wird erteilt. Die erforderliche Abstandsflächenerhöhung erfolgt auf der Wörnsmühler Straße und wird von Seiten der Gemeinde Hausham als unproblematisch angesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr