Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Gartenhäuschens von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7; Grundstück: Flur-Nr. 1193/10, Rathausstr. 70 Bauherr: Familie Zistler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ der Gemeinde Hausham. Für die Errichtung von Gartenhäusern ist die 6. Änderung o.g. Bebauungsplanes zu beachten.

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.NR. 1193/10, Rathausstraße 70 in Hausham ein Gartenhaus entlang der Rathausstraße errichten. Das Gartenhaus mit einer Grundfläche von 10,00 m² (2,00 m x 5,00 m) soll mit einem Pultdach versehen werden, für das eine Abweichung vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“, Festsetzung 2.3 notwendig ist. Ebenso ist eine Befreiung von den Festsetzungen zu 2.3. bzgl. der Wandhöhe nötig. Diese beträgt an der höchsten Stelle 2,49 m über dem bestehenden Gelände.

Der Antragsteller begründet diese Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach Holz“, Festsetzung 2.3 (Dachgestaltung) wie folgt:
Bedingt durch die Hanglage des Grundstücks fügt sich ein Pultdach harmonischer in das Gelände ein und nimmt den Dachlauf der genehmigten Garage mit auf; durch die geringere Tiefe des Vorhabens würde ein Satteldach sehr gestaucht aussehen und mit den anderen Bauteilen nicht harmonieren, zudem die Schneelastverteilung bei einem Pultdach besser.

Im rechtskräftigen Bebauungsplan der Gemeinde Hausham Nr.7 „Tiefenbach-Holz“ wird unter der Festsetzung 2.3 folgendes genannt:

2.3
Die Errichtung eines Gartenhauses als Abstellraum je Baugrundstück ist entgegen der Festsetzung 2.2 zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Grundfläche: max. 10,00 m²
  2. Wandhöhe: max. 2,00 m
  3. Satteldach mit Neigung 21°-28°
  4. Außenwände in Holz

Die Errichtung ist bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen und der Aufstellungsort im Einvernehmen mit der Gemeinde zu bestimmen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Dachgestaltung, wie unter der Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ für ein Pultdach anstatt eines Satteldaches wird erteilt.

                                               Abstimmung:                ___________ : _________


Beschluss 2:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Wandhöhe, wie unter den Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ (2,49 m anstatt 2,00 m) wird erteilt.

                                               Abstimmung:               __________ : __________

Beschluss 3:
Die isolierte Befreiung bzgl. der Errichtung eines Gartenhauses entlang der öffentlichen Straße „Rathausstraße“ wird erteilt.

Der eingereichte Antrag (eingegangen bei der Gemeinde Hausham am 10.05.2017 und 13.06.2017) samt allen Fotos und Lageplänen ist Bestandteil dieser isolierten Befreiung.


                                               Abstimmung:             ___________ : __________

Beschluss 1

Die isolierte Befreiung bzgl. der Dachgestaltung, wie unter der Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ für ein Pultdach anstatt eines Satteldaches wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die isolierte Befreiung bzgl. der Wandhöhe, wie unter den Festsetzungen 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach – Holz“ (2,49 m an der höchsten Stelle) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die isolierte Befreiung bzgl. der Errichtung eines Gartenhauses entlang der öffentlichen Straße „Rathausstraße“ wird erteilt, unter der Voraussetzung, dass das Sichtdreieck freigehalten wird.

Der eingereichte Antrag (eingegangen bei der Gemeinde Hausham am 10.05.2017 und 13.06.2017) samt allen Fotos und Lageplänen ist Bestandteil dieser isolierten Befreiung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr