Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt"; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit einem aufgesetzten Hobbyraum; Grundstück: Flur-Nr. 833/0, Gemarkung Hausham, Oberboden 8 b Billigungs- / Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Ehepaar Wolf möchte ein Nebengebäude für ihr Wohnhaus errichten.

Geplant ist ein zweistöckiges Gebäude mit einer gemauerten Doppelgarage im Erdgeschoss
und einem als Hobbyraum mit Terrasse genutzten Obergeschoss in Holzständerbauweise, komplett mit Holzschalung versehen.

Wegen der bestehenden Hangneigung kann das Obergeschoss hangseitig ebenerdig betreten
werden. Es wirkt von der Hangseite gesehen nur eingeschossig, talseitig jedoch zweigeschossig.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ in einem
Reinen Wohngebiet (WR).

Die geplante Gestaltung fügt sich in die vorhandene Bebauung und Baugestaltung ein, da die
meisten Gebäude zu Zeiten der vorherigen Gebietsart „Sondergebiet für das Wiederaufstellen denkmalgeschützter Bauernhäuser“ errichtet wurden.

Der Bauausschuss hat beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern, um den
Bau eines Nebengebäudes zu ermöglichen. (Bauausschussbeschluss TOP 6 vom 04.04.2017).

Ein entsprechender Entwurf für die Bebauungsplanänderung liegt vor.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und Anlagen und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt den Planentwurf mit Begründung und Anlagen und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr