Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage;
Grundstück: Flur-Nr. 1103/16, Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt)
Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den Beschluss vom 02.11.2016 wird verwiesen. Im Anschluss daran wird nunmehr von den Sixtus Werken Schliersee GmbH ein Werbepylon mit den Maßen von 2,50 m x 1,37 m und einer Tiefe von 337 mm beantragt. Der Werbeträger soll auf einem Betonfundament (2,00 m x 1,00 m) erstellt werden.
Das Sichtdreieck wird nach dem vorgelegten Eingabeplan nicht beeinträchtigt. Der vorhandene Kanal darf durch das Bauwerk nicht beeinträchtigt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltaus
schuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4
Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr