Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage; Grundstück: Flur-Nr. 1103/16, Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt) Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.06.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Auf den Beschluss vom 02.11.2016 wird verwiesen. Im Anschluss daran wird nunmehr von den Sixtus Werken Schliersee GmbH ein Werbepylon mit den Maßen von 2,50 m x 1,37 m und einer Tiefe von 337 mm beantragt. Der Werbeträger soll auf einem Betonfundament (2,00 m x 1,00 m) erstellt werden.
Das Sichtdreieck wird nach dem vorgelegten Eingabeplan nicht beeinträchtigt. Der vorhandene Kanal darf durch das Bauwerk nicht beeinträchtigt werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltaus schuss der Gemeinde Hausham stimmt den vorgelegen Antrag auf Aufstellung eines Werbepylons der Sixtus Werke Schliersee GmbH zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB. Das erforderliche Sichtdreieck ist zwingend einzuhalten. Der angrenzende Kanal darf durch die Baumaßnahme (Fundamentierung) nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung darf nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.02.2020 09:15 Uhr