Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern; Grundstück: Flur-Nr. 703/7, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg Bauherr: Weilmaier Veronika


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Weilmaier beantragt in einem Vorbescheid die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern,
Flur-Nr. 703/7, nähe Moosrainer Weg.

Die zwei geplanten Gebäude haben eine Grundfläche von je 13,07 m x 12,00 m. Die Wandhöhe beträgt an der westlichen Seite 5,80 m und auf der Ostseite 8,80 m. Zusätzlich werden an jeder Seite der einzelnen Gebäude Garagen mit den Maßen 4,76 m x 6,00 m errichtet.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „Grünfläche“ ausgewiesen.

Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Egartenlandschaft.
Die Verwaltung regt an, das geplante Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet mit dem Landratsamt Miesbach zu besprechen und prüfen zu lassen.

Das Grundstück wurde bereits auf eine Bebaubarkeit geprüft. Dieses Gutachten liegt der Gemeinde Hausham vor.

Die Zusammenfassende Bewertung ergibt,
  • Dass der südliche Teil des Grundstücks im Fußbereich einer älteren, derzeit nicht aktiven Rutschung liegt und deren Ursache vermutlich die auf dem Grundstück vorhandenen Hang- und Schichtwasseraustritte sind.
  • Aus geotechnischer Sicht wird daher von einer Bebauung abgeraten.
  • Soweit dennoch eine Bebauung erfolgen soll, muss vorlaufend durch entsprechende Hangstabilisierungs- und drainagemaßnahmen die Standsicherheit der Böschung erhöht bzw. die auf dem südlichen Teil des Grundstücks lagernden breiigen Rutschmassen stabilisiert werden. Des Weiteren müssen alle Lasten aus der Bebauung durch eine entsprechende Gründung auf den standsicheren Untergrund (Böschungsbruchsicherheit) abgesetzt und die Standsicherheit in allen Bauzuständen (Baugrube / Hanganschnitt) gewährleistet sein.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 21.06.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.

Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham nimmt den vorgelegten Antrag auf Bauvorbescheid vom 21.06.2017 zur Kenntnis. Derzeit wird der Antrag auf Bauvorbescheid zurückgestellt, bis die erforderlichen Fachstellen durch den Antragsteller beteiligt werden.

Dem Bauwerber wird eine Fachstellenbeteiligung beim Landratsamt Miesbach empfohlen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:19 Uhr