Strombeschaffung;
Entscheidung über die Ausschreibung des Strombezuges für die Jahre 2020 bis 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zum 31.12.2019 endet die Vertragslaufzeit zum Strombezug. Die Gemeinde Hausham ist aufgrund der Höhe des Stromumsatzes verpflichtet, ordnungsgemäß auszuschreiben.
Der Bayerische Gemeindetag bietet nun wieder - wie bei der Ausschreibung für den vorangegangenen Zeitraum 2017 bis 2019 - den bayerischen Kommunen die Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie im Rahmen von Bündelausschreibungen an. Damit sollen der Verwaltungsaufwand für die Kommunen bei der Beschaffung elektrischer Energie gesenkt und durch die Organisation eines stärkeren Wettbewerbes unter den Stromanbietern günstigere Strompreise ermöglicht werden. Der Bayerische Gemeindetag führt diese Bündelausschreibungen als ausschreibende Stelle für die teilnehmenden Kommunen durch und bedient sich dabei der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH als Spezialdienstleister.
Es ist mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von netto 2.500,-- € zu rechnen.
Für den Ausschreibungszeitraum 2014 bis 2016 beliefen sich die Kosten hierfür auf netto
1.985,00 €.
Der Strompreis für diesen Zeitraum betrug 0,21 € / kWh.
Der Strompreis für den aktuellen Ausschreibungszeitraum 2017 bis 2019 beläuft sich auf
0,249 € /kWh.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt:
-
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung für den Zeitraum 2020 bis 2022 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
-
Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung für den Zeitraum 2020 bis 2022 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 08:22 Uhr