Schöffenwahl; Aufstellung einer Vorschlagsliste für das Amtsgericht Miesbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 22.03.2018 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Gemäß Nr. 1.5 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern sowie für Bau und Verkehr wurde der Gemeinde Hausham mit Schreiben vom 08.01.2018 mitgeteilt, dass von unserer Seite dem Amtsgericht Miesbach für die Wahl der Schöffen mindestens vier Personen vorgeschlagen werden müssen. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.
Nach einer Ausschreibung haben sich folgende Personen für die Aufnahme in die Schöffenliste gemeldet:
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0