Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage und eines Geschäftshauses; Grundstück: Flur-Nr. 1933/65, Gem. Hausham Bauherr: Raiffeisenbank im Oberland eG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Durch den Um- und Anbau der bestehenden Gebäude an der Bahnhofstraße 2 und 4 benötigt die Raiffeisenbank im Oberland eG zusätzliche vorzuhaltende Stellplätze. Diese können weder in der bestehenden Tiefgarage noch auf dem Grundstück selbst hergestellt werden.
Aus diesem Grund erwägt die Raiffeisenbank den Bau einer Tiefgarage auf dem angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 1933/65.
Die Tiefgarage soll sich dabei nicht nur auf das von der Raiffeisenbank zu erwerbende Teil-grundstück erstrecken, sondern auch auf das bei der Gemeinde im Eigentum verbleibende Restgrundstück, das als oberirdischer Parkplatz dient. Die neu zu errichtende Tiefgarage erstreckt sich mit einer Länge von 111,31 Metern und einer Breite von 18 Metern über das gesamte Grundstück und wird mit der bereits bestehenden Tiefgarage des Gebäudes Bahnhofstraße 4 verbunden. In der neuen Tiefgarage entstehen 75 TG-Stellplätze und damit 8 TG-Stellplätze mehr als für das Gesamtbauvorhaben der Raiffeisenbank herzustellen sind .

Zugleich plant die Raiffeisenbank auf dem Grundstück Flur-Nr. 1933/65 auf einer zu erwerbenden Teilfläche von ca. 839,72 m² die Errichtung eines Geschäftshauses. Das dreistöckige, 12,99 m breite und 31,74 m lange Gebäude mit einer Dachneigung von 15° und einem Walmdach orientiert sich in Größe und Gestaltung an den bestehenden umgebauten Gebäuden der Raiffeisenbank.

Laut der Gestaltungssatzung müssen die Dächer von Hauptgebäuden eine Neigung zwischen 20° und 26° haben. Andere Dachformen können insbesondere zur besseren gestalterischen Einbindung des Gebäudes in den Baubestand ausnahmsweise zugelassen werden (§ 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung).

Der Neubau greift die Dachform und Dachneigung der bereits bestehenden Gebäude auf, so dass die drei Gebäude der Raiffeisenbank optisch ein einheitliches Gesamtbild ergeben.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Gemeinderat läßt bzgl. der Dachform und der Dachneigung eine Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham zu.

Beschluss 2:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vor-liegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:30 Uhr