Kommunale Volkshochschule; Entscheidung über den Zusammenschluss der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 26.07.2018 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Zu diesen inhaltlichen Aufgaben gestellt sich aber eine zentrale organisatorische Herausforderung:
Sechs von sieben Volkshochschulen werden in Trägerschaft eines Vereins geführt und der Zusammenschluss aller Volkshochschulen in einem Kreisverband erfolgte ebenfalls in Form eines eingetragenen Vereins mit ehrenamtlicher Führung. Diese Strukturen waren für die Gründungs- und Aufbauarbeit der VHS-Landschaft von großer Bedeutung. Den heutigen Anforderungen an Professionalität, moderner Organisation und Qualität genügen sie aber nicht. Es werden heute hoch flexible Bildungseinrichtungen benötigt, die den vielfältigsten Anforderungen kurzfristig gerecht werden können und sehr unterschiedliche Zielgruppen erreichen.
Des Weiteren wurden vom Bayer. Kultusministerium in 2017 die Verwaltungsvorschriften zum Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung erlassen, wonach jede VHS bis 2020 ein Qualitätsmanagementsystem vorhalten muss. Keine Volkshochschule im Landkreis Miesbach hat bisher eine QM-Maßnahme durchgeführt. Darüber hinaus erfüllen alle 7 e.V.–Volkshochschulen - außer Holzkirchen-Otterfing - die Mindestkriterien für eine Mitgliedschaft im Bayerischen VHS-Verband nicht.
1. Vorsitzenden, Frau Anna Maria Stark, vorgetragenen personellen Probleme in der Kreisgeschäftsstelle machen aufgrund dieses und oben geschilderten Sachverhaltes ein schnelles Agieren und Eingreifen aller verantwortlichen Mitglieder im Kreisverband erforderlich.
Variante 1:
Zusammenschluss in einem Verein, dem (alle?) Gemeinden des LK angehören
(Beschluss der Vereinsvorstände unter Beteiligung der Mitglieder zur möglichen Verschmelzung bzw. Umwandlung in einen Rechtsträger).
Zusammenschluss in einem Zweckverband nach KommZG
(Beschlüsse der bisher dem Kreisverband angehörigen Gemeinden, dass sie in
der möglichen künftigen Struktur eines Rechtsträgers kommunales Mitglied
werden).
Zur Umsetzung der neuen Strukturen und zum Aufbau des neuen Trägers könnten die LQ-Mittel des Kreisverbandes (178.966 € am 31.12.2017) sowie Strukturfördermittel des Bayerischen VHS-Verbandes in Anspruch genommen werden (Personal- und Sachkosten).
Beschlussvorschlag
VHS-Verbund beitreten. Bedingung dafür ist:
- die endgültige Klärung der Rechtsform
- eine tragfähige Berechnung der zukünftigen Kosten für die Gemeinde in
Zusammenarbeit mit dem „Lenkungskreis“ unter Leitung von 1. BGM Hans Hagn,
Stadt Tegernsee.
Beschluss
VHS-Verbund beitreten. Bedingung dafür ist:
- die endgültige Klärung der Rechtsform
- eine tragfähige Berechnung der zukünftigen Kosten für die Gemeinde in
Zusammenarbeit mit dem „Lenkungskreis“ unter Leitung von 1. BGM Hans Hagn,
Stadt Tegernsee.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0