Bauleitplanung für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3, 707/4 und 703/0, Gem. Hausham - Aufstellungsbeschlüsse -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3, 707/4 und 703/0, Gem. Hausham befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hausham und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Von der Gesamtfläche von 39.621 m² wurde mit Beschluss des Kreistags vom 19.10.2016 eine Fläche von 30.973 m² aus dem Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung „Egartenlandschaft um Miesbach“ herausgenommen. Hintergrund dieser Entscheidung war es, der Gemeinde Hausham Planungsmöglichkeiten für eine notwendige und geordnete städtebauliche Weiterentwicklung ohne zusätzlichen Verbrauch von Grünflächen im Außenbereich zu eröffnen.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Grundeigentum, des knappen Angebots an unbebauten Flächen und der in den letzten Jahren explosionsartig gestiegenen Preise für Grundstücksflächen ist es Ziel der Gemeinde, jungen Familien bezahlbare Grundstücke für ein Eigenheim bereitstellen zu können. Geplant ist eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhäusern, die sich an der umliegenden Bebauung orientiert.

Zudem ist geplant, auf einer Fläche von ca. 7.000 m² das „Haus Bambi“ der Gemeinnützigen Lebenshilfe Miesbach GmbH anzusiedeln. Beim „Haus Bambi“ handelt es sich um eine Einrichtung zur ganztägigen Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.

Das Grundstück Flur-Nr. 703/0 ist von Wohnbebauung umgeben, das Grundstück Flur-Nr. 707/4 grenzt im Süden an den Huberspitzweg an. Die straßenmäßige Erschließung soll über den Huberspitzweg erfolgen, so dass die teilweise in Privateigentum stehende Huberbergstraße durch den zu erwartenden Zusatzverkehr nicht belastet wird. Das Grundstück Flur-Nr. 669/3 wird als öffentliche Grünfläche mit Erholungs- und Spielmöglichkeiten von Bebauung freigehalten.

Die Umsetzung der Bauleitplanung für vorgenannte Grundstücke soll in verschiedenen Bauleit-planverfahren erfolgen. Grund dafür ist, dass das Plangebiet nicht in sich homogen geschlossen ist und sich unterschiedliche städtebauliche Problemlagen stellen. Zudem soll für das Vorhaben der Lebenshilfe ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden:

1.
Das Plangebiet 1 soll die Grundstücksflächen Flur Nrn. 669/3 und 707/4 umfassen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Grundlage dafür sind die Regelungen der §§ 13 a und 13 b BauGB. Das Bebauungsplangebiet soll als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, für das die nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. Da es sich vorliegend um eine kleinere Außenbereichsinsel handelt liegen sowohl die Voraussetzungen für die Anwendung von § 13 a BauGB als auch § 13 b BauGB vor. Selbst unter Berücksichtigung der Gesamtgrundfläche, die in den einzelnen Bebauungsplänen festgesetzt werden soll, ergibt sich kein Ausschlussgrund für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens.



2.
Der zweite Geltungsbereich umfasst die geplante Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0. Diese Fläche grenzt unmittelbar an einen bebauten Ortsteil an. Auch dort ist die Umsetzung einer Wohnnutzung vorgesehen. Als Gebietsart sollte dort ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Die Voraussetzung des § 13 b BauGB liegen vor, so dass auch dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.

3.
Der dritte Geltungsbereich betrifft das Vorhaben der Lebenshilfe. Es handelt sich dort um ein besonderes Vorhaben, das aus Gründen einer ausreichenden Definition der Nutzung als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden soll. Ein vorhaben-bezogener Bebauungsplan kann nicht mit einem Angebotsbebauungsplan verbunden werden, so dass sich auch hier die Notwendigkeit eines eigenen Geltungsbereichs ergibt. Die Voraus-setzungen der §§ 13 a und 13 b BauGB liegen nicht vor. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.

4.
Zur Verfahrensabwicklung ist die Einholung verschiedener Gutachten (Verkehr, Lärm etc.) erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte in die Wege zu leiten und die Planunterlagen zu erstellen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 41 und den Namen „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, nördlicher und östlicher Teilbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 42 und den Namen „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche mit ca. 7.000 m². Der Bebauungsplan erhält die Nummer 43 und den Namen „Lebenshilfe – neues Haus Bambi“
       Abstimmung 18:0

Beschluss 4:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse bekanntzumachen, die Durchführung der Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten und die notwendigen Planunterlagen sowie Gutachten erstellen zu lassen.
       Abstimmung 18:0

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Grundstücke Flur-Nrn. 669/3 und 707/4 im beschleunigten Verfahren. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 41 und den Namen „Wohnen für Familien am Huberspitzweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, nördlicher und östlicher Teilbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 42 und den Namen „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche mit ca. 7.000 m². Der Bebauungsplan erhält die Nummer 43 und den Namen „Lebenshilfe – neues Haus Bambi“        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse bekanntzumachen, die Durchführung der Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten und die notwendigen Planunterlagen sowie Gutachten erstellen zu lassen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2018 13:36 Uhr