Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham, 12. Änderung; Änderung des Flächennutzungsplans zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 703/0 (T), Gem. Hausham - Aufstellungs- / Änderungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Flur-Nr. 703/0 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Hausham und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Die Gemeinde plant, dieses Grundstück zu bebauen.
Zum einen soll im nördlichen und östlichen Bereich des Grundstücks eine Wohnbebauung für junge Familien realisiert werden.
Zum anderen möchte auf der südwestlichen Teilfläche von ca. 7.000 m² die Gemeinnützige Lebenshilfe Miesbach GmbH das „Haus Bambi“ errichten. Beim „Haus Bambi“ handelt es sich um eine Einrichtung zur ganztägigen Betreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung.
Bei dem Bauvorhaben der Lebenshilfe handelt es sich um ein besonderes Vorhaben, für dessen Realisierung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden soll.

Die Darstellung der betreffenden Fläche im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft widerspricht der geplanten künftigen Nutzung des Grundstücks. Aus diesem Grund ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche von ca. 7.000 m². Die Darstellung wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung“ abgeändert. Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für das Grundstück Flur-Nr. 703/0, südwestliche Teilfläche von ca. 7.000 m². Die Darstellung wird von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung“ abgeändert. Im Parallelverfahren wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.09.2018 13:36 Uhr