Personenstandsrecht; Widerruf der Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Seit Mitte 2015 ist Frau Sperl Leiterin des Bauamts der Gemeinde Hausham und war bis Ende 2016 noch aushilfsweise im Standesamt tätig. Die letzte Beurkundung war Ende 2016.
Seit 2016 hat Frau Sperl an keinen Fortbildungsveranstaltungen i.S.v. § 3 AVPStG teilgenommen.

Die Bestellung von Frau Petra Sperl als Standesbeamtin der Gemeinde Hausham ist somit gemäß § 3 AVPStG zu widerrufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl zu widerrufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Bestellung als Standesbeamtin von Frau Petra Sperl zu widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2018 08:38 Uhr