Feriendorf Holz;
Antrag auf Duldung eines Stellplatzes
Antragsteller: Brachem Helmut, Feriendorf Holz 40, Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 06.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstücke im Feriendorf Holz sind im Erbbaurecht vergeben.
Die Gemeinde Hausham ist Eigentümerin der bebauten Erbbaugrundstücke sowie der Kommunflächen, an denen kein Erbbaurecht bestellt ist und die lt. Erbbaurechtsvertrag jedem Erbbauberechtigten zustehen. Für die Kommunflächen, bestehend aus Straßen, Wegen, Kfz-Stellplätzen und Grünflächen wird ein jährlicher Betrag pro m² Kommunfläche von den Erbbauberechtigten erhoben. Ebenso werden die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung der Kommunflächen den Erbbauberechtigten auferlegt.
Jedem Erbbauberechtigten sind auf den Kfz-Abstellplätzen 2 Kfz-Stellplätze zugewiesen.
Im Juli 2016 wurde bei einer Besichtigung des Feriendorfes festgestellt, dass Herr Brachem auf dem Grünstreifen zwischen der Straße und seinem Grundstück auf Höhe der Zugangstreppe zu seinem Anwesen einen Kfz-Stellplatz errichtet hat. Die Fläche ist weder im Bebauungsplan noch im Erbbaurechtsvertrag von Herrn Brachem als Stellplatz ausgewiesen.
Herrn Brachem wurde sowohl in einem mündlichen Gespräch beim Bürgermeister als auch schriftlich mitgeteilt, dass der Stellplatz bis zur Entscheidung über die geplanten Carports geduldet wird, unabhängig davon aber rückgebaut werden muss, da ansonsten auch weitere Erbbau-berechtigte des Feriendorfes das Recht in Anspruch nehmen, auf Ihren Grundstücken einen Stellplatz zu errichten.
Herr Brachem hat mit Schreiben vom 23.04.2018 erneut einen Antrag auf Errichtung eines Stellplatzes gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Errichtung eines privaten Stellplatzes durch Herrn Brachem auf der Kommunfläche zwischen der Straße und seinem Grundstück auf Höhe der Zugangstreppe zu seinem Anwesen Feriendorf Holz 40.
Beschluss
Der Hauptverwaltungsausschuss genehmigt die Errichtung eines privaten Stellplatzes durch Herrn Brachem auf der Kommunfläche zwischen der Straße und seinem Grundstück auf Höhe der Zugangstreppe zu seinem Anwesen Feriendorf Holz 40.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6
Datenstand vom 27.07.2021 13:43 Uhr