Bauantrag zum Neubau eines Stadls; Grundstück: Flur-Nr. 945/1, Gem. Hausham, Fehnbachstraße 58 Bauherr: Fritzmeier GbR mHb, Fritzmeier Georg und Luisa


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Luisa und Georg Fritzmeier GbR mHb beantragt die Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadls (Maße 25,00 m x 15,45 m) zur Unterbringung landwirtschaftlicher Maschinen und für die Lagerung von Hackschnitzel.

Der Stadl wurde bereits 2012 beantragt, mit dem Landratsamt Miesbach besprochen und genehmigt. Diese Baugenehmigung wurde aber nicht ausgeführt und auch nicht im Landratsamt Miesbach verlängert, weshalb ein neuer Bauantrag gestellt werden muss.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Fehn-Ed“. Laut Satzung ist für dieses Grundstücks die Errichtung eines Wohnhauses vorgesehen.
Die Festsetzungen der Außenbereichssatzung gelten nur für Wohn-, Handwerks- und Gewerbevorhaben. Für eine privilegierte landwirtschaftliche Nutzung gelten die Festsetzungen nicht, weshalb in diesem Fall das Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen ist.

Bei einer reinen landwirtschaftlichen Nutzung steht die Satzung dem Vorhaben nicht entgegen.

Aufgrund des ansteigenden Geländes soll das Gelände im Nordosten ca. 1,70 m abgegraben werden. Nach der Gestaltungssatzung sind Abgrabungen nur bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Die dadurch entstehenden Höhensprünge sind weiträumig zu verziehen (§ 4 Abs. 1 Gestaltungssatzung).

Es wird eine Abweichung der Gestaltungssatzung für die Abgrabung benötigt.

Um das Tor im nordöstlichen Bereich zu ermöglichen und dies zu nutzen muss das Gelände abgegraben werden. Aus diesem sachlichen Grund könnte der Abweichung für die Abgrabung zugestimmt werden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Abgrabung zu.

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2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                                        
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Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Abgrabung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:40 Uhr