Bauantrag zum Neubau von Personalräumen; Grundstück: Flur-Nr. 1039/50, Gem. Hausham, Tegernseer Straße 32a Bauherr: Jürgen Werner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.07.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Jürgen Werner möchte auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1039/50, Tegernseer Straße 32a, Personalräume (5,80 m x 2,96 m, EG, OG, DN 13°) zwischen dem Hauptgebäude und der Garage errichten. Die Dacheindeckung des Anbaus soll aus einem Blechdach bestehen.  Das Blechdach ist
als Aluminiumdach in ziegelroter Oberfläche vorgesehen.
Die bestehende Garage soll um 3,10 m verlängert werden. Die Garage wäre dann 11,00 m lang.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Planungsrechtlich bestehen keine Bedenken.

Nach § 2 Abs. 5 der Gestaltungssatzung sind die Dächer mit naturroten Ziegeln oder Betondach-steinen gleicher Farbgebung oder Schindeln einzudecken. Blechdächer sind ausnahmsweise zulässig.
Der Verbindungsbau hat eine Dachneigung von 13°. In § 2 Abs. 4 der Gestaltungssatzung ist eine Dachneigung zwischen 20° und 26° vorgegeben.

Für das Blechdach und die Dachneigung werden Abweichungen von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Die Abweichungen werden wie folgt begründet:

Das flachgeneigte Satteldach und die Blecheindeckung ergeben sich aus der Aufnahme der Höhe des Vordaches des Garagengebäudes und der Anbindung des Verbindungsbaues an das Haupthaus unterhalb des vorhandenen Vordaches. Die Eindeckung als Ziegeldach ist bei der geringen Dachneigung ungeeignet, weshalb eine Blecheindeckung vorgeschlagen wird. Außerdem entfallen bei einem Blechdach Konterlattung, Lattung und Ziegelstärke, somit ca. 15 cm Konstruktionshöhe. Diese 15 cm Höhe gingen beim Ausbau des Personalraumes im Obergeschoss in Abzug, so dass die seitliche Höhe des Raumes von jetzt 2,20 m reduziert würde.

Der vorliegende Bauantrag mit Aufnahme der vorhandenen Garagendachhöhe und Anbindung des Zwischenbaues unterhalb des Vordaches am bestehenden Wohnhaus, die flache Dachneigung und die Blecheindeckung wurde im Beisein des Bauherrn am Landratsamt Miesbach mit Herrn Kreisbaumeister Pawlovsky besprochen und befürwortet.

Die benötigte Abstandsflächenübernahmeerklärung im Westen ist vom Nachbarn bereits vorhanden.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dacheindeckung zu.
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2. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dachneigung zu.

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3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.                                                                                        
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Beschluss 1

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dacheindeckung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 2 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham für die Dachneigung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne, soweit alle Abstandflächen eingehalten werden.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:40 Uhr