Bebauungsplan Nr. 13 "Sportgelände an der Schlierseer Straße"; Anfrage des FC Hausham 07 e.V. zum Anbau eines Geräteschuppens und Aufenthaltsraums Grundstück: Flur-Nr. 1376/0


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.12.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner letzten Sitzung am 23.10.2018 nach einer Ortsbesichtigung mit dem Antrag des FC Hausham befasst.
Die Notwendigkeit eines Anbaus für Lagermöglichkeiten und einen Aufenthaltsraum konnte dabei nachvollzogen werden, allerdings nicht in der beantragten Dimension.

Der FC Hausham hat nunmehr einen neuen Planentwurf vorgelegt. Dieser sieht eine Erweiterung des bestehenden Dusch- und Umkleidegebäudes um 14,00 Meter nach Westen vor. Dadurch würde sich eine Gesamtlänge des neuen Gebäudes von insgesamt 25,22 Metern ergeben.

Der Bebauungsplan sieht für das Gebäude eine Baugrenze von 22,00 m x 6,50 m vor. Das neue Gebäude würde die Baugrenzen um 3,22 Meter überschreiten.
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss stellt einem Bauantrag, der auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs gefertigt wird, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen in Aussicht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt einem Bauantrag, der auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs gefertigt wird, die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Baugrenzen in Aussicht. Zusätzlich erforderlich ist die Zustimmung der Gemeinde Hausham als Pächterin des Grundstücks. Diese Zustimmung gilt mit dem heutigen Beschluss noch nicht als erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:51 Uhr