Vollzug der Straßenverkehrsgesetze; Benennung der Straße / des Platzes und der Vergabe der Hausnummer des neuen Rathauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö vorberatend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Hausham wird im Juli 2019 in ihr neues „Zuhause“ umziehen.

Bekanntlich wurde das Gebäude bislang von der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee genutzt.

Die postalische Anschrift lautet „Schlierseer Straße 18“.

Es ist daran zu denken, dass wir die Anschrift aufgrund der neuen Nutzung als Rathaus ändern.

Dies hat selbstverständlich nichts damit zu tun, dass ansonsten das Haushamer Rathaus in der Schlierseer Straße zu finden wäre. Bekanntlich pflegen wir ein ausgezeichnetes Verhältnis zu unserer Nachbargemeinde.

Unabhängig davon besteht aber die Möglichkeit, dass wir eine Umbenennung durchführen, beispielsweise in „Rathausplatz 1“ oder „Neuer Rathausplatz“.

Die bisherige „Rathausstraße“ sollte jedenfalls nicht unbenannt werden, da dies für die Anlieger mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Anschrift Schlierseer Straße 18, den Sitz des neuen Rathauses, umzubenen nen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Anschrift Schlierseer Straße 18, den Sitz des neuen Rathauses, umzubenen nen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 13

Datenstand vom 14.02.2020 08:12 Uhr