Widmung der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet als Eigentümerweg "Benzingweg"; Flur-Nr. 1053/109, Gemarkung Hausham; B-Plan Nr. 30 "Miesbacher Straße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2019 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hausham Nr. 98 vom 22.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Straße „Benzingweg“ gemäß Art. 6 BayStrWG als Eigentümerweg zu widmen.

Eigentümerwege bzw. Eigentümerstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) sind Straßen, die von den Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.
Eigentümerwege dienen somit einem privaten, dem Grundstückseigentümer zuzurechnenden, Verkehr. Eine Zuordnung zu anderen Straßenklassen darf nicht möglich sein, weswegen die Straße keine allgemeine Verkehrsbedeutung aufweisen darf.
Straßenbaulastträger bei Eigentümerwegen sind stets die jeweiligen Grundstückseigentümer.

Der „Benzingweg“, Flur-Nr. 1053/109 liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Miesbacher Straße (Benzingweg)“. Gemäß dem Durchführungsvertrag vom 24.10.2011 und der notariellen Grundlagenurkunde vom 22.11.2011 wurde mit dem damaligen Investor vereinbart, den „Benzingweg“ als Eigentümerweg zu widmen.
Der Widmungsantrag gegenüber der Gemeinde Hausham wurde bereits mit dem Durchführungs-vertrag gestellt.

Straßenbaulastträger des Eigentümerwegs „Benzingweg“ sind die jeweiligen Eigentümer.
Die Länge beträgt etwa 130 m. Eine Durchfahrt zum angrenzenden Eigentümerweg am Ortszentrum ist durch die Errichtung von Pollern nicht möglich.

Der genaue Verlauf ist in beiliegenden Lageplan blau gekennzeichnet (Anlage).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt den jeweiligen Eigentümern.

Am nördlichen Ende des Benzingwegs wird dieser fortgesetzt ebenfalls als Eigentümerweg (nach den Pollern); die Fortsetzung ist jedoch nur als Fuß- und Radweg möglich.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, die Straße „Benzingweg“ auf Flur-Nr. 1053/109 als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt den jeweiligen Eigentümern.

Am nördlichen Ende des Benzingwegs wird dieser fortgesetzt ebenfalls als Eigentümerweg (nach den Pollern); die Fortsetzung ist jedoch nur als Fuß- und Radweg möglich.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:12 Uhr