Vollzug des BayKiBiG;
Bedarfsfestsetzung für die Schaffung von neuen Kinderkrippenplätzen sowie Kinderhortplätzen (Projekt Kinderhaus Agatharieder Weg)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Hausham erwirbt ein Teilgrundstück aus der Fl.Nr. 1080/4, Gem. Hausham, Agatharieder Weg 10, von der Evangelisch-Luth. Kirchengemeinde zur Errichtung eines Kinderhauses mit Kinderkrippe und Hort. Bei einer im Jahr 2018 durchgeführten Bedarfsfeststellung in allen gemeindlichen Kindereinrichtungen hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine zusätzliche Kinderkrippe zu errichten. In den Gruppen der Krippen der Lebenshilfe Miesbach sind derzeit alle Plätze belegt und die in der Zwischenzeit notwendige Warteliste für einen Krippenplatz wird immer länger.
Gleichzeitig ist die Verlagerung des bestehenden Kinderhorts aus einer Wohnung der Diakonie aus baurechtlichen Vorschriften notwendig. Zudem war die Einrichtung des Horts in dieser Wohnung nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.
Aufgrund Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes entscheiden die Gemeinden über die Bedarfsnotwendigkeit von Einrichtungen und Plätzen in Kindertages-einrichtungen im Gemeindegebiet.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, für das neue Kinderhaus der Gemeinde Hausham am
Agatharieder Weg 10 folgende Bedarfsfestsetzung:
Kinderkrippe: 20 Plätze
Kinderhort: 35 Plätze
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für das neue Kinderhaus der Gemeinde Hausham am
Agatharieder Weg 10 folgende Bedarfsfestsetzung:
Kinderkrippe: 20 Plätze
Kinderhort: 35 Plätze
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.08.2019 08:12 Uhr