Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 102 Abs. 3 und Art 103 Abs. 4 GO
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2017 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seinen Sitzungen am 26.09.2018, 12.10.2018 und 11.09.2019 geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Korbinian Reischl gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Er empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2017 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Die vorgelegte Jahresrechnung 2017
wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Die vorgelegte Jahresrechnung 2017
wird nach Art. 102 Abs. 2 GO vom Gemeinderat anerkannt und genehmigt; der Gemeinderat beschließt die Entlastung.
Bürgermeister Jens Zangenfeind war aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.11.2019 08:22 Uhr