Bauvoranfrage zur Aufstockung und Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses;
Grundstück: Flur-Nr. 1372/7, Gem. Hausham, Naturfreundestraße 2
Antragsteller: Danzer Georg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das auf dem Grundstück in der Naturfreundestraße 2 bestehende Wohn- und Geschäftshaus zu erweitern und teilweise umzunutzen.
Im EG sollen keine Änderungen vorgenommen werden. Im EG befindet sich ein Verkaufsladen, das früher gewerblich genutzte OG steht derzeit leer, im DG sind derzeit 2 Wohnungen situiert.
Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, das leerstehende Obergeschoss in Wohnungen umzu-bauen und das Gebäude eventuell um ein weiteres Geschoss aufzustocken. Derzeit beträgt die Wandhöhe 8,93 m und die Fristhöhe 12,21 m. Nach vollständigem Umbau würden u.U. eine Wandhöhe von 11,10 m und eine Firsthöhe von 14,38 m entstehen. Bezugsfälle für die Auf-stockung verbunden mit der Erhöhung der Firsthöhe (E+2+D) sind in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. Schlierseer Straße 20, Naturfreundestraße 1 und 7) vorhanden.
Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet nach § 34 Abs. 2 BauGB. Zulässig in einem Mischgebiet sind Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude. Eine Umnutzung der Obergeschosse in Wohnungen ist daher möglich.
Je nach Ausbaugrad können die nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham nötigen Stellplätze nachgewiesen werden. Die nötigen Abstandsflächen können auch bei einer geplanten Aufstockung eingehalten werden.
Der Antragsteller beabsichtigt, mit der gestellten Bauvoranfrage und den darin enthaltenen Fragen vor Bauantragsstellung eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham in planungsrechtlicher Hinsicht zu erlangen.
- Ist eine Umnutzung des OG in Wohnungen städtebaulich möglich?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Wohn- und Gewerbenutzung ist im Mischgebiet zulässig.
- Ist es städtebaulich möglich, das Gebäude aufzustocken?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Bezugsfälle sind bereits mehrere im näheren Umkreis vorhanden.
- Wäre eine Gesamtnutzung mit Wohnungen städtebaulich möglich?
Siehe Antwort 1
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Antrag zur Aufstockung und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Antrag zur Aufstockung und Umnutzung eines Wohn- und Geschäftshauses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr