Bauantrag zur Nutzungsänderung, Teilabbruch, Umbau und Sanierung des ehemaligen Pförtnerhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1353/141, Gem. Hausham, Brentenstraße 7a Bauherr: Eham Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte das ehemalige Pförtnerhaus, das künftig im Erdgeschoss als Tierklinik sowie  im Obergeschoss als Büros genutzt werden soll, sanieren und umbauen.
Der eingeschossige Anbau im Norden wird abgebrochen und durch einen um 0,67 Meter breiteren, mit begrüntem Flachdach versehenen eingeschossigen Anbau über die gesamte Gebäudelänge ersetzt.
Das bestehende Satteldach ist marode und deshalb sanierungsbedürftigen. Um die Kubatur gering zu halten und nicht weiter zu vergrößern, schlägt der Antragsteller für das neue Dachgeschoss ein Flachdach vor. Flachdächer sind bereits in der Umgebung vorhanden.
Dadurch kann die ansonsten unveränderte Grundfläche des Hauptgebäudes im Dachgeschoss besser ausgenutzt werden bei gleichzeitiger Verringerung der Firsthöhe. Zudem wird die Außenwand des Dachgeschosses um 2,50 Meter nach innen versetzt, so dass eine umlaufende Dachterrasse entsteht. Die Absturzsicherung der Dachgeschossterrasse soll in Metall ausgeführt werden, da dadurch die Konstruktion optisch leichter erscheint.
Die Wand/Firsthöhe des Anbaus beträgt unverändert 4,00 Meter, die künftige Wand/Firsthöhe des Hauptgebäudes beträgt 11,25 Meter, die Firsthöhe des bestehenden Satteldachs liegt bei 12,37 Meter.
Im Dachgeschoss entstehen insgesamt 3 Wohneinheiten, die für den Betriebsleiter und zwei Bereitschaftsärzte zur Verfügung stehen sollen. Das Grundstück befindet sich laut Flächen-nutzungsplan in einem Gewerbegebiet. Nach § 8 Abs. 3 BauNVO können dort Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter ausnahmsweise zugelassen werden.
Erforderlich sind ein funktionaler Zusammenhang zwischen betriebsbezogener Wohnung und betrieblichen Anlagen sowie eine personelle Beziehung des Wohnungsnutzers zum Betrieb. Dies kann bei Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zu bejahen sein, wenn wegen der Art des Betriebes eine ständige Erreichbarkeit gefordert ist. Die Tierklinik ist an 7 Tagen die Woche durchgehend von 0 – 24 Uhr für Notfälle geöffnet.

Bauplanungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Auf dem Grundstück werden insgesamt 44 Stellplätze angelegt. Davon werden 9 Stellplätze durch dingliche Sicherung für die Feuerwehr Hausham zur Verfügung gestellt.
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für Büroräume 1 Stellplatz / 30 m² Nutzfläche und für Praxen 1 Stellplatz / 20 m² Nutzfläche vorzuhalten. Aufgrund der Betriebsbeschreibung, der klaren Terminstruktur und der Parallelnutzung Wohnung / Betriebspersonal kann für die Tier-klinik von dem gemeindlichen Stellplatzschlüssel für Praxen abgewichen werden. Somit ergibt sich für die Tierklinik im Erdgeschoss ein Stellplatzbedarf von 15 Stellplätzen, für die Büroeinheiten im 1. Obergeschoss ein Stellplatzbedarf von 14 Stellplätzen und für die 3 Dachgeschosswohnungen ein Stellplatzbedarf von 6 Stellplätzen, insgesamt 35 Stellplätze.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform und der Dacheindeckung sowie des Balkongeländers zu.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 2.2 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Hausham bzgl. der Stellplatzanzahl für die Tierklinik zu.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 3:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindlichen Einvernahmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

       Abstimmung ____:____

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform und der Dacheindeckung sowie des Balkongeländers zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 1 Nr. 2.2 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Hausham bzgl. der Stellplatzanzahl für die Tierklinik zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr