Bebauungsplan Nr. 3 "Am Rain - Nagelbachstraße"
Bauantrag zur Errichtung von 9 Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 803/1, 857/13, Gem. Hausham, Auerbergstraße 36
Bauherr: WBG GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf der freien Fläche der Flur-Nr. 803/1 und 857/13 der Gemarkung Hausham einen zusammenhängenden Garagenkomplex zu errichten.
Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist die Auerbergsiedlung als „WR – Reines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Die Garagen sollen in drei Baukörpern errichtet werden. Die ersten drei Garagen haben eine Größe von etwa 8,99 m x 5,51 m. Die 5 weiteren Garagen haben eine Größe von 14,98 m x 5,51 m. Der bestehende Garagenkomplex auf Fl. Nr. 857/13 wird um eine Garage 5,51 m x 2,995 m erweitert. Die gesamten Garagenreihen werden geringfügig dem vorhandenen Gelände angepasst.
Im Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ sind Bauflächen für Stellplätze oder Garagen vorgegeben. Die Garagen würden in einer bestehenden Grünfläche errichtet werden. Dies wiederspricht dem Bebauungsplan, daher müsste der Bebauungsplan geändert werden.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt,
den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ für die Errichtung der 9 Garagen zu ändern.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt,
den Bebauungsplan Nr. 3 „Am Rain / Nagelbachstraße“ für die Errichtung der 9 Garagen zu ändern.
Der Bauherr hat die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 10:01 Uhr