Antrag auf Abweichung der gemeindlichen Werbeanlagensatzung; Grundstück: Flur-Nr. 1053/5, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 3 Bauherr: Allianz Schwellensattel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, die bestehenden Werbeschilder für die Allianz in der Miesbacher Straße 3 mit einer LED-Beleuchtung zu versehen und gleichzeitig ein zusätzliches Werbeschild in Form eines Nasenschildes zu errichten.

Das Nasenschild hat eine Größe von 0,75 m x 0,60 m und somit eine Ansichtsfläche von 0,45 m².

Laut § 4 Abs. 3 der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham müssen Nasenschilder mindestens 2,50 m über dem Gehweg liegen und dürfen höchstens eine Ausladung von 80 cm haben. Die Ansichtsfläche darf je Seite höchstens 0,40 m² betragen. An jeder Gebäudefront darf nur ein Nasenschild angebracht werden.  

Das beantragte Nasenschild überscheitet die Ansichtsfläche von 0,40 m² um 0,05 m². Für diese Überschreitung wird eine Abweichung von der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Die Abweichung wird wie folgt begründet:

Bei der Außenreklame der Allianz, die wir verwenden dürfen, handelt es sich um eine Standardgröße, die leider nicht verändert werden kann.  

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 3 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung bzgl. der Ansichtsfläche des Nasenschildes zu.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschlussvorschlag 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmung:                                                                        …..….   :      …….

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 3 der gemeindlichen Werbeanlagensatzung bzgl. der Ansichtsfläche des Nasenschildes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 10:01 Uhr