Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "Nähe Fehnbachstraße", 2. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2019 den Entwurf für die 2. Änderung der Satzung gebilligt. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 31.10.2019
Keine Einwände

Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 05.11.2019
Das Vorhaben ist im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung „Schutz der Egartenlandschaft um Miesbach“ geplant, die ein naturschutzrechtliches Bauverbot vorsieht. Dieses kann überwunden werden, wenn in eine „Befreiungslage hineingeplant“ wird.
Die Erteilung der naturschutzrechtlichen Befreiung nach § 67 BNatSchG kommt nur für soge-nannte Tathandlungen – wie die Errichtung von baulichen Anlage – in Betracht, nicht aber für den Erlass von Rechtsvorschriften, so dass eine Befreiung im Rahmen der Bauleitplanung nicht erteilt werden kann, sondern erst mit der Baugenehmigung.
Die untere Naturschutzbehörde stellt die notwendige Befreiung für das Bauvorhaben in Aussicht, soweit ein entsprechender Antrag auf Bauantragsebene gestellt wird.
Die untere Naturschutzbehörde schlägt vor, in der Legende zur Ausgleichsfläche an Stelle von:
„Zulassen einer Sukzession“ besser zu formulieren: „Ansaat mit standörtlich geeignetem autochthonem Saatgut“.

Stellungnahme der Gemeinde
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Textpassage in der Legende zur Ausgleichsfläche wird entsprechend umformuliert.

Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 16.10.2019
Wir nehmen Bezug auf unsere Stellungnahme vom 21.11.2014 zur Aufstellung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“. Wir hatten damals darauf hingewiesen, dass die Bebauung auf Flur-Nr. 2/12 bei den vorliegenden Abständen und einer Ausweisung als MD das im Außenbereich liegende Transportbetonwerk nicht weiter in seinen Rechten einschränkt und sie keinen unzumutbaren Immissionen ausgesetzt sei, sofern sich der Betrieb an die gesetzlichen Vorgaben hält, dass aber die ausgewiesene Fläche im Westen des Geltungsbereichs als Puffernutzung sinnvoll und aus unserer Sicht zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Betriebes auch geboten sei.
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass ein näheres Heranrücken von Wohnnutzung an das Transportbetonwerk und dessen Zufahrt im Sinne des Trennungsgrundsatzes des § 50 Bundes-immissionsschutzgesetzes immissionsschutzrechtlich als kritisch zu bewerten ist. Ohne eine genauere gutachtliche Betrachtung können wir die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) nicht garantieren. Wir empfehlen, die Situation durch ein Schallgutachten klären zu lassen. Die Lärmauswirkungen des Betriebs einschließlich des Lkw-Verkehrs auf der Zufahrt sollten geprüft werden und ggf. sollten die an der neuen Wohnbebauung erforderlichen Maßnahmen des konstruktiven Eigenschutzes ermittelt werden, um nachträgliche Einschränkungen für den Betrieb auszuschließen.

Stellungnahme der Gemeinde
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die Stellungnahme wird an den Bauherrn zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Dem Bauherrn ist die Immissionsbelastung durch das Transportbetonwerk bekannt, da sich das Grundstück, auf dem das Transportbetonwerk angesiedelt ist, im Eigentum der Familie des Bauherrn befindet. Im Rahmen der Beurteilung des Bauantrags kann die Beibringung eines Schallgutachtens gefordert werden. Die Baumallee entlang der Zufahrtsstraße zum Betonwerk bleibt erhalten und dient sowohl dem Schall- als auch dem Sichtschutz. Zudem befinden sich in ähnlicher Entfernung wie das überplante Grundstück weitere Wohngebäude.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 2. Änderung in der Fassung vom 30.09.2019 mit der Umformulierung in der Legende zur Ausgleichsfläche als Satzung.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Nähe Fehnbachstraße“, 2. Änderung in der Fassung vom 30.09.2019 mit der Umformulierung in der Legende zur Ausgleichsfläche als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2020 12:23 Uhr