Bauantrag für einen Ersatzneubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Grundstück: Flur-Nr. 1633/3, Gem. Hausham, Berg 112 1/2 Bauherr: Scheppach Christian


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antragsteller hat ursprünglich beabsichtigt, das bestehende Haus umzubauen und energetisch zu sanieren. Aufgrund der Bausubstanz des Hauses ist es sinnvoller, das Haus abzubrechen und an gleicher Stelle neu zu errichten. Der Neubau wird dabei weiter von der Straße abgerückt nach Süden verschoben sowie in geringem Umfang erweitert.

Um das geplante Vorhaben zu ermöglichen wurde die Außenbereichssatzung „Bergerhofweg“ erlassen. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Außenbereichssatzung.

Die Maße des Hauptgebäudes betragen 11,24 m x 9,99 m mit einer Wandhöhe von 6,27 m und einer Dachneigung von 20°. Die Maße der Garage mit Windfang betragen 9,99 m x 6,88 m mit einer Wandhöhe von 6,37 m und einer Dachneigung von 28°.
Um die Dachkonstruktionen der beiden Gebäude aufeinander abzustimmen, ist das Dach der Garage mit einer Dachneigung von 28° auszubilden.

Aufgrund des Bestandsgebäudes sind auch die Erschließungsanlagen vorhanden. Es wird von Seiten der Verwaltung aber angeraten, dass der Bauherr gemeinsam mit den Eigentümern der Grundstücke Flur-Nrn. 1629/2 und 1622/1 eine Befahrung und Dichtigkeitsprüfung des Schmutzwasserkanals bis hin zur  Einleitung in den Ortskanal in Auftrag gibt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Ausnahme von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachneigung des Nebengebäudes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Ersatzbau des Hauses gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 2

Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung erteilt.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Ausnahme von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachneigung des Nebengebäudes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Ersatzbau des Hauses gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss lässt eine Ausnahme von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachneigung des Nebengebäudes zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Ersatzbau des Hauses gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 2

Für notwendige Abgrabungen und Aufschüttungen, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen, wird eine Befreiung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2020 12:23 Uhr