Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Grundstück: Flur-Nr. 676/15, Gem. Hausham, Moosrainer Weg 1c Bauherr: Haas Tommy


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.12.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Herr Haas stellt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur- Nr. 676/15, Moosrainer Weg 1c. Die Grundfläche für das Wohnhaus soll
14,26 m x 9,00 m betragen. Die Wandhöhe beträgt auf der Ostseite durch den Hang 6,50 m und auf der Westseite 3,90 m.

Im Bereich des geplanten Gebäudes verläuft der private Abwasserkanal, dieser müsste dann bei einer Bebauung verlegt werden.

Es ist zu beachten, dass das Bauvorhaben straßenrechtlich nicht erschlossen ist.
Durch die Hangverbauung wird die Erstellung eines Bodengrundgutachtens empfohlen.  

Das Grundstück befindet sich im Innenbereich in einem reinen Wohngebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 Abs. 1 BauGB.

Der Antragsteller beabsichtigt, mit der gestellten Bauvoranfrage und den darin enthaltenen Fragen vor Bauantragsstellung eine positive Einschätzung der Gemeinde Hausham in planungsrechtlicher Hinsicht zu erlangen.

1. Darf das dargestellte Gebäude mit der überbauten Fläche von 130,00 m² geplant werden?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen.

2. Sind 2 Vollgeschosse möglich?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Die Bebauung fügt sich in die nähere Umgebung ein.

3. Darf das dargestellte Gebäude mit der beabsichtigten Höhenentwicklung geplant werden?
Ja, planungsrechtlich stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen.

4. Besteht Zustimmung zur Umsetzung des Bauvorhabens im Landschaftsschutzgebiet „Egartenlandschaft um Miesbach“?
Dies wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Miesbach behandelt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen, sofern die Erschließung gesichert ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen, sofern die Erschließung gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.03.2020 12:23 Uhr