Vollzug der Bayerischen Straßen- und Wegegesetze (BayStrWG) Widmung eines Eigentümerweges gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG im Baugebiet "Sprenger Wiese", Bebauungsplan Nr. 14, Fl.Nr. 1035/3, Gem. Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.01.2020 ö 3

Sachverhalt

Eigentümerwege bzw. Eigentümerstraßen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG) sind Straßen bzw. Wege, die von Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.
Eigentümerwege dienen somit einem privaten, dem Grundstückseigentümer zuzurechnenden Verkehr. Eine Zuordnung zu anderen Straßenklassen darf nicht möglich sein, weswegen die Straße bzw. der Weg keine allgemeine Verkehrsbedeutung aufweisen darf.
Die Straßenbaulast bei Eigentümerwegen liegt gemäß Art. 55 BayStrWG grundsätzlich beim Grundstückseigentümer.

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 14 „Sprenger Wiese“ wurde mit Zustimmungserklärung vom 02.11.2019 durch den Eigentümer vereinbart, den bereits teilweise vorhandenen Stichweg als Eigentümerweg ohne Widmungsbeschränkung zu widmen. Die Hausnummerierung der Nagelbachstraße wird entsprechend dem Bestandsgebäude fortgesetzt.
Die Zustimmung zur Widmung durch den Eigentümer vom 02.11.2019 liegt vor.

Die Länge des Stichwegs beträgt etwa 130 m; die Breite 6,00 m. Der exakte Verlauf ist in beiliegendem Lageplan schraffiert gelb gekennzeichnet.

Eine Durchfahrt zum angrenzenden Lebensmittelmarkt ist nicht möglich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, den Stichweg zwischen dem neu zu errichtenden Lebensmittelmarkt und den künftigen Wohngebäuden gemäß dem B-Plan Nr. 14 „Sprenger Wiese“, abzweigend von der Nagelbachstraße auf der Fl.Nr. 1035/3, Gem. Hausham ohne Widmungsbeschränkung als Eigentümerweg „Nagelbachstraße“ zu widmen.

Die schriftliche Zusage über die Widmung (Zustimmungserklärung) liegt vor.

Die Straßenbaulast des gesamten Weges auf der Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1035/3, Gem. Hausham trägt der Eigentümer.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Fertigstellung des Weges die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham beschließt, den Stichweg zwischen dem neu zu errichtenden Lebensmittelmarkt und den künftigen Wohngebäuden gemäß dem B-Plan Nr. 14 „Sprenger Wiese“, abzweigend von der Nagelbachstraße auf der Fl.Nr. 1035/3, Gem. Hausham ohne Widmungsbeschränkung als Eigentümerweg „Nagelbachstraße“ zu widmen.

Die schriftliche Zusage über die Widmung (Zustimmungserklärung) liegt vor.

Die Straßenbaulast des gesamten Weges auf der Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1035/3, Gem. Hausham trägt der Eigentümer.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Fertigstellung des Weges die erforderlichen Ablaufschritte (Widmungsverfügung, öffentliche Bekanntmachung, Eintragungsverfügung, Anlegung des Bestandsverzeichnisses) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2020 07:03 Uhr