Klarstellungssatzung "Jahnschanze"; Behandlung der Stellungnahmen Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 den Entwurf für diese Klarstellungssatzung gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Miesbach

Die Fachabteilungen Architektur/Städtebau, Untere Straßenverkehrsbehörde, Untere Immissions-schutzbehörde und Untere Naturschutzbehörde haben jeweils keine Bedenken zur vorgelegten Planung geäußert.

Landratsamt Miesbach, Wasser- und Bodenschutzrecht, Schreiben vom 14.01.2020
Die Flurstücksnummern 717/4, 717/6, 715/14 und 715/7 des Satzungsgebietes liegen vollständig oder überwiegend im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Schlierach.  Die Errichtung baulicher Anlagen aller Art in diesem Bereich ist zunächst grundsätzlich untersagt, mögliche Ausnahmen sind rechtzeitig mit der Wasserbehörde des LRA Miesbach zu klären.

Stellungnahme der Gemeinde
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die genannten Grundstücke sind allesamt bereits bebaut. Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung bedürfen der Baugenehmigung. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren kann die  Fachabteilung Wasser- und Bodenschutzrecht zum jeweiligen Bauvorhaben Stellung nehmen.

B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungssatzung „Jahnschanze“ in der Fassung vom 14.11.2019 als Satzung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Klarstellungssatzung „Jahnschanze“ in der Fassung vom 14.11.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 20:37 Uhr