Ortsrecht; Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer der Gemeinde Hausham (Plakatierungsverordnung); Änderung der Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.05.2018 wurde die Plakatierungsverordnung geändert. Hintergrund dieser Änderung war das Verbot der unbegrenzten Plakatierung im ganzen Ort im Vorfeld von Wahlen. Aus diesem Grund wurden auch Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung erlassen. Diese Richtlinien sind der Plakatierungsverordnung als Anlage beigefügt. In diesen Richtlinien wurde bestimmt, dass anlässlich von Wahlen die Gemeinde Hausham an vier Standorten Anschlagtafeln unterhält (Geißstraße, Nagelbachstraße, Einmündung MB 8 in die B 307 und an der Einmündung der Brentenstraße in die Industriestraße).

In seiner letzten Sitzung wurde vom Gemeinderat bestimmt, wenn möglich noch zwei weitere Standorte aufzunehmen.

In der Zwischenzeit wurden im Bereich der Volkshochschule (Schlierseer Straße 16) und an der Südseite der Einmündung der Tegernseer Straße in die Miesbacher Straße entlang dem Grundstück Fl.Nr. 1053/39, Gem. Hausham, zwei neue Aufstellungsstandorte vorbereitet.

Diese zusätzlichen Standorte müssen in den Richtlinien zum Vollzug der Plakatierungsverordnung aufgenommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Richtlinien zum Vollzug der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Hausham wie folgt zu ändern:

In Absatz 1 werden nach Ziffer 4. folgende Ziffern 5. und 6. eingeführt:

5. Im Bereich der Volkshochschule Hausham entlang der B 307

6. Im Bereich der Einmündung der Tegernseer Straße in die B 307, entlang dem südlichen
    Gehweg (Fl.Nr. 1053/39, Gem. Hausham)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Richtlinien zum Vollzug der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten in der Gemeinde Hausham wie folgt zu ändern:

In Absatz 1 werden nach Ziffer 4. folgende Ziffern 5. und 6. eingeführt:

5. Im Bereich der Volkshochschule Hausham entlang der B 307

6. Im Bereich der Einmündung der Tegernseer Straße in die B 307, entlang dem südlichen
    Gehweg (Fl.Nr. 1053/39, Gem. Hausham)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2020 20:37 Uhr