Neubau eines Geräteschuppens; Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Dacheindeckung Grundstück: Flur-Nr. 642/6, Gem. Hausham, Glückaufstraße 9 Antragsteller: Holzapfel Herbert


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, den bereits bestehenden Geräteschuppen (3 m x 3,30 m) zu erweitern. Mit den Maßen 5 m x 6 m, einer durchschnittlichen Wandhöhe von 2,50 m und damit einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO. Die Verfahrensfreiheit eines Bauvorhabens entbindet jedoch nicht von der Einhaltung der materiellen Bauvorschriften wie Bebauungsplan und gemeindliche Gestaltungssatzung.

Das Grundstück Flur-Nr. 642/6 befindet sich im Geltungsbereich des BPL Nr. 12 „Abwinkl“, einer Erhaltungssatzung mit dem Ziel, die charakteristische Baustruktur der alten Bergwerkssiedlung zu erhalten. Gemäß Punkt 2.2 der Textlichen Festsetzungen können Nebenanlagen errichtet werden, wenn sie mindestens 5 m hinter die Straßenflucht gerückt werden. Bei allen neu zu errichtenden Nebenanlagen sind die Bestimmungen der BayBO einzuhalten.
Der Geräteschuppen befindet sich ca. 11 m von der Straßenflucht abgerückt im Grundstück und löst gem. Art. 6 Abs. 9 BayBO als Gebäude ohne Aufenthaltsräume keine eigenen Abstandsflächen aus.
Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind Dachflächen mit ortsüblichen naturroten Ziegeln einzudecken, für Blechdächer kann die Gemeinde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Der Geräteschuppen soll mit Preta Dachplatten aus Aluminium in ziegelrot eingedeckt werden. Das Gewicht dieser Aluminium-Dacheindeckung ist sehr gering und damit bestens geeignet für ein Pultdach mit einer Dachneigung von 12°.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Dacheindeckung aus Aluminium eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Dacheindeckung aus Aluminium eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 07:27 Uhr