Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhaus mit Einbau von 2 Wohneinheiten Grundstück: Flur-Nr. 1031/1, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 9 Antragsteller: Hösl Kathrin und Luger Josef


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller planen, das bestehende Haus umzubauen und zu vergrößern, um dadurch 2 Wohneinheiten zu erhalten. Der bestehende, 11,24 m x 7,86 m große Baukörper soll mit einem 7,70 m x 6,52 m großen Querbau nach Osten hin erweitert werden. Der Quergiebel passt sich dabei in der Firsthöhe dem Bestandsbau an. Zudem ist noch ein 4,00 m x 6,00 m großer eingeschossiger Anbau geplant. Das Dach des Anbaus dient als Dachterrasse für den neu errichteten Querbau.
Der Gesamtbaukörper hat damit eine überbaute Grundfläche von ca. 163 m².

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb sich die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet und die umgebende Bebauung besteht überwiegend aus Doppel- und kleineren Mehrfamilienhäusern.
Die Erschließung ist gesichert, die benötigten Stellplätze können auf dem Grundstück erstellt werden.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen gegen das Bauvorhaben nicht.

Östlich des Grundstückes fließt der Nagelbach. Der Nagelbach ist ein Gewässer III. Ordnung und von der Gemeinde zu unterhalten. Aufgrund einer Inaugenscheinnahme scheint es, dass der Bachlauf aufgrund der Uferverbauung, die vermutlich durch die Voreigentümer ausgeführt wurde, geradliniger durch das Grundstück verläuft und der Abstand der nordöstlichen Hausecke des Neubaus zum Bach damit größer als 3,36 m ist. Ein Zugang für Unterhaltsmaßnahmen durch die Gemeinde bzw. den von der Gemeinde beauftragten Dritten ist zu gewährleisten. Die Garage, die bisher an der nordöstlichen Grundstücksgrenze steht und entfernt werden soll, darf nicht mehr errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern die an der nördlichen Grundstücksgrenze bestehende Garage entfernt wird und für Pflegemaßnahmen ein mindestens 3 Meter breiter Zugang zum Nagelbach gewährleistet ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern die an der nördlichen Grundstücksgrenze bestehende Garage entfernt wird und für Pflegemaßnahmen ein mindestens 3 Meter breiter Zugang zum Nagelbach gewährleistet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 07:27 Uhr