Parksituation Alte Miesbacher Straße ab der Einmündung "Müller zu Kasten"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 29.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 29.07.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Der Fahrbahnrand der Alten Miesbacher Straße wird offensichtlich als dauerhafter Stellplatz für saisonal bzw. selten genutzte Fahrzeuge zum dauerhaften Parken verwendet. Auch nutzen Firmen den Straßenrand als Parkplatz für Betriebsfahrzeuge. Dies führt durch die Dimension der Fahrzeuge (Lkw, Wohnanhänger, Wohnmobile) zu erheblichen Sichtbeeinträchtigungen bei Einmündungen und Grundstückseinfahrten.
Ohne Beschilderung ist das Abstellen von derartigen Fahrzeugen, solange diese ordnungsgemäß zugelassen sind, nicht zu unterbinden. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung wäre hier die Anordnung eines absoluten Halteverbots (Zeichen 283) mit Zusatzzeichen „Pkw frei“ (Zeichen 1024-10) sinnvoll, um das Halten/Parken für KFZ über 3,5 to., Wohnmobilen sowie Anhängern jeder Art zu unterbinden.

Im Bereich der Einmündung Müller zu Kasten sowie im Bereich der Einmündung zum Schmiedweg sollte ein generelles Parkverbot für alle Fahrzeuge erlassen werden.

Somit könnte eine Überwachung und konsequente Ahndung etwaiger Verstöße durch die Kommunale Verkehrsüberwachung durchgeführt werden.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt …..

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss der Gemeinde Hausham beschließt ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) von 25 m von der Ausfahrt Müller zu Kasten Richtung Friedhof. Im Anschluss soll die linke Seite als „Eingeschränktes Halteverbot“ (Zeichen 286) mit dem Zusatzzeichen „PKW frei“ beschildert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2021 13:49 Uhr