Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle; Grundstück: Flur-Nr. 1341/1, 1341/2, Gem. Hausham, nähe Althausham Bauherr: Neuchl-Sprenger Veronika


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.05.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Neuchl-Sprenger beantragt eine Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Halle auf dem Grundstück Flur-Nr. 1341/1, 1341/2, nähe Althausham.

Die landwirtschaftliche Halle soll mit den Maßen 18,06 m x 8,21 m erweitert werden. Das Gebäude hat eine südliche Wandhöhe von 5,80 m und soll mit einem außermittigen First mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 22° errichtet werden. Der außermittige First wird an den Bestand angepasst.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) in einer Fläche für die Landwirtschaft.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor.

Für den außermittigen First wird eine Abweichung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.  

Der außermittige First wird wie folgt begründet:

Die Erweiterung der landwirtschaftlichen Halle wird profilgleich der bestehenden Halle angepasst.
Der bestehende außermittige First ist notwendig, verursacht durch die größere Einfahrtshöhe, die zum Abkippen von Hackschnitzeln erforderlich ist.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes  bzgl. des außermittigen First zu.

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes  bzgl. des außermittigen First zu.

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr