Wahl des zweiten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2020 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgt nach den Grundsätzen des Art. 51 Abs. 3 GO.

  • Es gibt keine Bindung an Wahlvorschläge
  • Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung, wobei eine Wahlkabine bereitgehalten wird
  • Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält
  • Leere Stimmzettel sowie Neinstimmen sind ungültig
  • Wenn mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig ist, ist die Wahl zu wiederholen (auch mehrfach!)
  • Erreicht kein Bewerber die absolute Mehrheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl
  • Haben mehr als zwei Bewerber die höchste Stimmenzahl erhalten, wird die Wahl wiederholt
  • Haben zwei Bewerber die gleiche zweithöchste Stimmenzahl erfolgt ein Losentscheid

Beschlussvorschlag

Keine Abstimmung.
Die in der Anlage beigefügte Niederschrift über die Wahl der weiteren Bürgermeister ist Bestandteil dieser Niederschrift.

Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr