Erlass einer Geschäftsordnung (GeschO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Wahlzeit.

Da die bisherige Geschäftsordnung seit 12 Jahren nicht geändert wurde, sind ausschlaggebende Änderungen notwendig. Die neue und endgültige Geschäftsordnung sollte nicht in der konstituierenden Sitzung erlassen werden, vielmehr erst nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den möglichen Inhalten und ihren Alternativen.

Aus diesem Grund erhalten Sie in der Anlage eine überarbeitete Geschäftsordnung in Tabellenform (Synopse). Diese Gegenüberstellung zeigt auf, den Inhalt der bisherigen GeschO, die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages, sowie den Vorschlag der Verwaltung.

Beschlussvorschlag

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung geändert werden.

Beschluss

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2020 10:11 Uhr