Bürgerentscheid - Baugebiet "An der Huberbergstraße";
Berufung des Abstimmungsleiters und einer Stellvertretung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bürgerentscheid hat seine Grundlage in Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung. Durchführungsbestimmungen gibt es aber nicht. Die Gemeinde Hausham hat bisher auch nicht von der Ermächtigung, das Nähere durch Satzung zu regeln, Gebrauch gemacht. In solchen Fällen wird dann empfohlen, den Ablauf eines Bürgerentscheides entsprechend den Vorgaben im Kommunalwahlrecht durchzuführen.
Somit muss nach Zulassung eines Bürgerbegehrens ein Abstimmungsleiter und ein Stellvertreter durch den Gemeinderat berufen werden.
Entsprechend Art. 5 GLKrWG wird seitens der Verwaltung empfohlen, den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter und Herrn Rudi Randler als stellvertretenden Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 zu berufen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beruft
- den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und
Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.
Beschluss
Der Gemeinderat beruft
- den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und
Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2020 14:09 Uhr