Bürgerentscheid - Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Berufung des Abstimmungsleiters und einer Stellvertretung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bürgerentscheid hat seine Grundlage in Art. 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung. Durchführungsbestimmungen gibt es aber nicht. Die Gemeinde Hausham hat bisher auch nicht von der Ermächtigung, das Nähere durch Satzung zu regeln, Gebrauch gemacht. In solchen Fällen wird dann empfohlen, den Ablauf eines Bürgerentscheides entsprechend den Vorgaben im Kommunalwahlrecht durchzuführen.

Somit muss nach Zulassung eines Bürgerbegehrens ein Abstimmungsleiter und ein Stellvertreter durch den Gemeinderat berufen werden.

Entsprechend Art. 5 GLKrWG wird seitens der Verwaltung empfohlen, den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter und Herrn Rudi Randler als stellvertretenden Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 zu berufen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beruft

  1. den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und

Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.

Beschluss

Der Gemeinderat beruft

  1. den ersten Bürgermeister, Herrn Jens Zangenfeind, zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid am 17. Mai 2020 und

Herrn Rudi Randler zum stellvertretenden Abstimmungsleiter des Bürgerentscheides am 17. Mai 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 14:09 Uhr