Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020
Beratungsreihenfolge
Beschlussvorschlag
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.429.200 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.674.400 EUR
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Beschluss
Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 20.429.200 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.674.400 EUR
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A 280 v.H.
- für die Grundstücke - B 310 v.H.
- Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2020 14:09 Uhr