Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 23.04.2020 ö beschließend 2

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            20.429.200 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              5.674.400 EUR            

§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.

§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit            20.429.200 EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit              5.674.400 EUR            

§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.

§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 14:09 Uhr