Volkshochschule der Gemeinde Hausham; Entscheidung zum Beitritt in den neuen Verein "VHS Oberland e.V."


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen 26.07.2018 und 14.11.2019 grundsätzlich beschlossen, sich am Zusammenschluss der Volkshochschulen zu beteiligen und in einer gemeinsamen Trägerschaft zu verschmelzen.

Es wurde beschlossen, die bisherige kommunale Struktur der Volkshochschule mit einzubringen und sich als künftiges kommunales Mitglied der VHS Oberland e.V. mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 1 € / pro Einwohner (Erstwohnsitz) zu beteiligen.

Des Weiteren wurde beschlossen, dem neuen Verein VHS Oberland e.V. zum Zeitpunkt der Verschmelzung beizutreten.

Am 17. Juni 2020 werden die Mitglieder der 7 Vereine jeweils zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen nach Miesbach einberufen. Bei diesen Versammlungen sollen entsprechend der jeweiligen Satzungen Beschlüsse herbeigeführt werden, sich auf den bereits bestehenden und eingetragenen Verein Volkshochschule Holzkirchen-Otterfing e.V. nach dem Umwandlungsgesetz zu verschmelzen.

Der vom Kreisverband eingesetzte Lenkungskreis trifft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Vereinsvorständen, der Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft LKC Ottobrunn und dem Notariat Miesbach die entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen.

Die Gemeinde Hausham ist kommunales Mitglied des bisherigen VHS – Kreisverbandes.
Dieser ist Teil des Verschmelzungsprozesses - die Gemeinde Hausham wird dadurch automatisch Mitglied im neuen Verein VHS – Oberland e.V. Um auch aktives Mitglied werden zu können, muss die Gemeinde Hausham der vorliegenden Beitragsordnung ausdrücklich zustimmen. Der 1. Bürgermeister muss ausdrücklich ermächtigt werden, das Mitgliedsvotum für die Gemeinde Hausham abzugeben.

Beschlussvorschlag

  1. Das im VHS-Kreisverband der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemeinde Hausham - vertreten durch den 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind – bzw. bei dessen Verhinderung der sich nach Kommunalrecht ergebende Vertreter - wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VHS-Kreisverbandes am 17.06.2020 ermächtigt, der Verschmelzung auf die VHS Holzkirchen-Otterfing e.V. (künftig VHS Oberland e.V.) zuzustimmen.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham stimmt ferner der in der Satzung der VHS Oberland e.V. vorgesehenen Beitragsordnung zu. Darin ist festgelegt, dass sich die 17 Kommunen des Landkreises Miesbach jährlich an der Finanzierung der VHS Oberland e.V. mit einem solidarischen Mitgliedsbeitrag von € 1,00 / Einwohner beteiligen.

Beschluss

  1. Das im VHS-Kreisverband der Volkshochschulen im Landkreis Miesbach stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemeinde Hausham - vertreten durch den 1. Bürgermeister Jens Zangenfeind – bzw. bei dessen Verhinderung der sich nach Kommunalrecht ergebende Vertreter - wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VHS-Kreisverbandes am 17.06.2020 ermächtigt, der Verschmelzung auf die VHS Holzkirchen-Otterfing e.V. (künftig VHS Oberland e.V.) zuzustimmen.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham stimmt ferner der in der Satzung der VHS Oberland e.V. vorgesehenen Beitragsordnung zu. Darin ist festgelegt, dass sich die 17 Kommunen des Landkreises Miesbach jährlich an der Finanzierung der VHS Oberland e.V. mit einem solidarischen Mitgliedsbeitrag von € 1,00 / Einwohner beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2020 11:38 Uhr