Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.02.2020 hat die Bundesnetzagentur bundesweit alle Kommunen über den Infrastrukturatlas und die Möglichkeiten der Datenlieferung informiert. Die Kommunen wurden gebeten, eine Beteiligung am Infrastrukturatlas zu prüfen. Geprüft werden soll, ob folgende gemeindeeigenen Infrastrukturen als georeferenzierte und vektorisierte Daten vorliegen, die zum Auf- oder Ausbau von Telekommunikationsnetzen genutzt werden können:

Glasfaserleitungen, Leerrohre/Schutzrohre, Abwasserleitungen, Richtfunkstrecken, Funkmasten, Ampeln, Straßenlaternen, Zugangspunkte, Bauwerke, Hauptverteiler, Kabelverzweiger

Liegen diese Voraussetzungen vor und ist die Kommune damit Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes, erfordert das Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Verpflichtung des Eigentümers oder Betreibers zur Datenlieferung durch die Bundesnetzagentur. Mit dieser Verpflichtung werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten an den Daten verbindlich geregelt. Diese Verpflichtung kann durch den Abschluss des mit Schreiben vom 28.02.2020 übermittelten öffentlich-rechtlichen Vertrages ersetzt werden.
Verfügt die Kommune über relevante Daten, möchte aber keinen Vertrag schließen, wird eine mögliche Verpflichtung durch Verwaltungsakt geprüft.

Die Bundesnetzagentur verarbeitet die Daten und stellt sie im Infrastrukturatlas für berechtigte Dritte dar. Der Infrastrukturatlas stellt damit sowohl für die Kommunen als auch für die Netzbetreiber ein Informationsportal dar, in das jeder Spartenträger seine Bestände erfassen und einpflegen kann und auf die jeder Berechtigte Zugriff hat. Der Infrastrukturatlas dient der Erfassung der Bestände zum Ausbau des Breitbandnetzes.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, den vorliegenden Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, den vorliegenden Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 77a Abs. 1 Nr. 1 TKG abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2021 15:38 Uhr